Lifestyle-News vom 14.03.2023

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung verhindert, dass im Notfall ggf. Fremde lediglich den mutmaßlichen Willen des / der Patienten*in zu Behandlungsmaßnahmen erahnen und umsetzen. DENN: Selbst Ehepartner*innen dürfen nur für maximal sechs Monate und lediglich in Gesundheitsangelegenheiten automatisch vertreten. In der Praxis erstreckt sich die Vertretung allerdings so gut wie immer über den Gesundheitsbereich hinaus.

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Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht verhindert, dass im Notfall ggf. Fremde in persönliche Angelegenheiten eingreifen.
DENN: Ehepartner*innen und Familienangehörige sind laut Gesetzt nicht automatisch dauerhaft und vollumfänglich vertretungsberechtigt.

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Aus welchen Situationen entsteht eine rechtliche Vertretung?

Eine rechtliche Vertretung wird benötigt, wenn eine Person aufgrund von z.B. Unfall, Krankheit oder Auslandsaufenthalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln. Dann bedarf es einer Vertrauensperson, die private oder geschäftliche Angelegenheiten im Sinne des Betroffenen erledigt, wie z.B. Überweisungen tätigen, Anträge stellen oder die Post bearbeiten. Ohne rechtskonforme Vollmachten dürfen das lt. Gesetz selbst Ehepartner*innen nicht automatisch.

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Mit Vollmacht vs. ohne Vollmacht

Mit einer rechtskonformen Vollmacht entscheidet und handelt Ihre Vertrauensperson in Ihrem Sinne, wenn Sie z.B. durch Unfall oder Krankheit ausfallen. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht eine fremde Betreuungsperson. Selbst wenn das Angehörige sind, sind sie dem Gericht rechenschaftspflichtig.

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4 Schritte zu Ihrer individuellen und rechtskonformen Vollmacht

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