Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat den sofortigen Vollzug der Ausnahmegenehmigung für das Töten von streng geschützten Zauneidechsen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow angeordnet und damit den bereits gerichtlich anhängigen Konflikt weiter angefacht. Diese Anordnung würde es dem Grünflächenamt Spandau ermöglichen, umgehend mit Erdarbeiten zur Erweiterung der Friedhofsfläche zu beginnen und dabei die dort im Boden überwinternden Zauneidechsen zu töten. Der NABU Berlin sieht hier nach der Ausnahmegenehmigung eine erneute grobe Verletzung des Artenschutzrechts und wird auch gegen diese Anordnung per Eilverfahren vor das Berliner Verwaltungsgericht ziehen.

Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin kritisiert das Vorgehen der Behörde scharf: „Berlins oberste Naturschutzbehörde weiß bereits seit Herbst 2021 von der drohenden Notlage und hat trotzdem zusammen mit dem Bezirk Spandau das gesamte letzte Jahr ungenutzt verstreichen lassen. Wir sind nicht gegen die Errichtung der neuen Grabstätten in Gatow, sondern klagen gegen die grobe Verletzung geltenden Artenschutzrechts. Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen, den wir nicht akzeptieren können!“

Jährlich werden in Berlin mehrere Hundert Muslime bestattet, die weitaus meisten davon in Gatow. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage der CDU an das Abgeordnetenhaus Berlin im Februar 2023 hervor. Eine neue Grabfläche auf dem Emmaus-Friedhof, die erst am 3. März 2023 eröffnet wurde, bietet mit 500 Grabstellen ausreichend Kapazität, um Zeit für die ordnungsgemäße Umsiedlung der Zauneidechsen in Gatow zu gewinnen. Der NABU Berlin sieht zusätzlich Potentiale auf christlichen Friedhöfen, die in den letzten Jahren lieber Flächen gewinnbringend verkauft oder bebaut haben, anstatt die Flächen muslimischen Gemeinden anzubieten. Die Dringlichkeit, mit der die Senatsverwaltung ihre Ausnahmegenehmigung begründet, ist daher für den NABU Berlin nicht nachvollziehbar.

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