Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärt zum Hinweisgeberschutzgesetz:

„Wir brauchen mehr Wettbewerbsfähigkeit für den Standort Deutschland. Doch Bundestag und Ampel-Koalition verspielen die Chance, einen sachgerechten Hinweisgeberschutz zu etablieren. Ziel sollte ein Gesetz sein, das die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen berücksichtigt.

Insgesamt ist ein angemessener Umgang mit Hinweisen essenziell. Verdächtigungen, die sich nachträglich als falsch herausstellen, belasten nicht nur die Unternehmen, sondern ebenso die hiervon betroffenen Kollegen. Das gewährleistet der vorliegende Gesetzentwurf nicht. Dieser bringt vor allem mehr Bürokratie und Kosten – und diese belasten vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf daher zu Recht nicht zugestimmt. Umso ärgerlicher, dass die Ampel das Gesetz jetzt durch die Hintertür – mit Hilfe eines Verfahrenstricks – wieder einbringt. Wir appellieren an den Bundestag, das Hinweisgeberschutzgesetz im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft mit Augenmaß auszugestalten.“ 

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