Mit rot-rot-grüner Mehrheit hat heute die Bremische Bürgerschaft, der Landtag des kleinsten Bun­deslandes, die Erhebung einer Ausbildungs-Zwangsabgabe von bremischen Betrieben beschlos­sen, mit der ein Landes-Ausbildungsfonds finanziert werden soll. Die Landesverbände von CDA und CGB lehnen den Ausbildungsfonds ebenso wie die bremische Wirtschaft ab.

Peter Rudolph, Vorsitzender der CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft und stellv. Bundesvorsit­zender der CDA-CGB-AG: "Obwohl wir im Lande Bremen mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als Ausbildungsplatzbewerber haben und trotz der vom Berliner Verfassungsrechtler Christian Wald­hoff in einem Gutachten geäußerten rechtlichen Bedenken haben SPD, Linkspartei und Grüne noch schnell vor der Bremer Bürgerschaftswahl am 14. Mai den bundesweit ersten und einzigen allgemeinen Ausbildungsfonds im Parlament durchgepeitscht. Ich hoffe, dass die Handelskammer Bremen ihre Ankündigung wahrmacht und vor dem Staatsgerichtshof gegen den Ausbildungsfonds klagt."

Mit den Mitteln aus dem Ausbildungsfonds sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildungsbegleitende Maßnahmen gefördert werden. Einzelheiten sind im Gesetz nicht geregelt, sondern sollen vom Se­nat durch Verordnungen beschlossen werden können. Dies betrifft u.a. die Verfahren zur Festset­zung und Erhebung der Ausbildungsabgabe und zur Gewährung des Ausbildungskostenausglei­ches sowie die Höhe der Bagatellgrenze, bis zu der sich Betriebe von der Ausbildungs-Zwangsab­gabe befreien lassen können.

Im Gesetz selbst sind für die Bemessung der Zwangsabgabe lediglich eine Bemessungsober­grenze und für die Höhe des Ausbildungskostenausgleich für ausbildende Betriebe eine Band­breite vorgesehen. Weiterhin ist im Gesetz festgelegt, dass aus dem Ausbildungsfonds jährlich mindestens 7 Millionen Euro für ausbildungsbegleitende und -unterstützende Maßnahmen zur Ver­fügung gestellt werden sollen, über die ein Verwaltungsrat entscheidet.

Die im Lande Bremen vertretenen Dienststellen von Bundeswehr und Bundesbehörden sollten für den Ausbildungsfonds nicht zur Kasse gebeten werden. Offensichtlich hatte der Senat Angst vor einem Rechtsstreit mit dem Bund über die Zulässigkeit des Ausbildungsfonds. Einen Tag vor der Parlamentsdebatte haben die Regierungsfraktionen noch schnell einen umfangreichen Änderungsantrag zu ihrem Gesetz vorgelegt, der nun auch für Bundesbehörden und Soldaten die Erhebung der Ausbildungs-Zwangsabgabe vorsieht. Kirchiche Einrichtungen sollten zunächst auch noch in den Geltungsbereich des Landes-Ausbildungsfonds einbezogen werden. Nach Intervention der Relegionsgemeinschaften wurde davon kurzfristig wider Abstand genommen. Chaos hoch drei.

Die CDA-CGB-Landesarbeitsgemeinschaft sieht im beschlossenen Bremer Ausbildungsfonds kei­nen erfolgversprechenden Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Statt die bremischen Betriebe mit einer Ausbildungszwangsabgabe zu bestrafen und zu verärgern, sollten die politisch Zuständigen besser ihrer eigenen Verantwortung für Bildung und Ausbildung gerecht werden. Wenn das Land Bremen regelmäßig bei allen bildungspolitischen Rankings auf den hinteren Plät­zen landet und rund 10 Prozent der bremischen Schulabgänger die Schule ohne Abschluss verlas­sen und sich als Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt behaupten müssen, kann dies nicht den Betrie­ben angelastet werden. Die Verantwortung für die Ergebnisse einer verfehlten Bildungs- und Schulpolitik und damit auch für die fehlende Ausbildungsreife vieler Jugendlicher trägt in Bremen die SPD, die seit mehr als 70 Jahren ununterbrochen die Zuständigkeit für das Bildungsressort hat.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Meeraner Straße 7
12681 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info

Ansprechpartner:
Peter Rudolph
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel