Eine "verbindliche Planungssprache, die auf bundeseinheitlichen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen basiert", ist für den AOK-Bundesverband zwingende Voraussetzung für ein Gelingen der geplanten Krankenhausreform. Nur auf diesem Weg sei die angestrebte Finanzierung über Vorhaltepauschalen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann anlässlich der Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform am Donnerstag (23. März).
Das vollständige Statement:
https://aok-bv.de/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de
Ansprechpartner:
AOK-Bundesverband
Telefon: +49 (30) 22011-200
Fax: +49 (30) 22011-105
E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de
Telefon: +49 (30) 22011-200
Fax: +49 (30) 22011-105
E-Mail: aok-mediendienst@bv.aok.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.