- Guter Versicherungsschutz inkl. Absicherung deliktunfähiger Kinder ab 41 Euro pro Jahr
- Private Haftpflichtversicherung schützt im Schadenfall vor finanziellem Ruin
- YouGov-Umfrage: Fast ein Fünftel hat keine private Haftpflichtversicherung
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind deliktunfähig und haften daher nicht für verursachte Schäden. Eltern müssen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bedeutet, dass Geschädigte im Zweifelsfall auf ihren Kosten sitzen bleiben. Rammt beispielsweise ein Kind versehentlich mit seinem Fahrrad das Auto des Nachbarn, kann sich bei der Frage nach der Haftung ein handfester Nachbarschaftsstreit entwickeln.
Eltern sollten deshalb darauf achten, dass ihre Privathaftpflichtversicherung (PHV) den Tarifbaustein deliktunfähige Kinder einschließt. Dann zahlt die Versicherung, auch wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht, niemand bleibt auf dem Schaden sitzen und es lässt sich eine unangenehme Situation mit den Nachbarn vermeiden. Eine gute PHV, die auch deliktunfähige Kinder versichert, erhält eine Familie bereits für 41 Euro jährlich.1
„Deliktunfähige Kinder sollten in jeder PHV von Familien versichert sein“, sagt Lorenz Becker, Geschäftsführer Privathaftpflichtversicherung bei CHECK24. „Dabei handelt es sich um das Rundum-Sorglos-Paket für Eltern. Denn mit diesem Tarifbaustein müssen sie sich keine Sorgen mehr machen, wenn ihre Kinder anderen einen Schaden zufügen.“
YouGov-Umfrage: Fast ein Fünftel hat keine private Haftpflichtversicherung
Eine PHV sorgt dafür, dass aus einer Unachtsamkeit kein finanzieller Ruin wird. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen Vermögen.
Trotzdem verfügt rund jede*r fünfte Deutsche nicht über diesen essenziellen Versicherungsschutz. Das ergab eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von CHECK24. Auf die Frage „Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung?“ antworteten 75 Prozent der Befragten mit „Ja“. 19 Prozent antworteten mit „Nein“ und sechs Prozent wussten es nicht oder wollten keine Angaben machen.2
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1Profil: Versicherungsnehmer*in und Ehepartner*in sowie zwei Kinder (sieben und vier), wohnhaft zur Miete in 10117 Berlin, mind. zehn Millionen Euro Deckungssumme, keine Selbstbeteiligung, mit Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, jährliche Zahlweise, deliktunfähige Kinder mitversichert, Schlüsselschäden (fremde private und berufliche Schlüssel)
2Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.046 Personen zwischen dem 15.2. und 17.2.2023 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
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