Am vergangenen Wochenende fand unter reger Teilnahme das 7. Beiratstreffen des Instituts für Weltanschauung (ifw) im „Haus Weitblick“, dem Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), statt. Auf der Tagesordnung standen hochrelevante aktuelle Themen wie die Neuregelung der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Freitodbegleitung.

Bei allen noch zu klärenden Fragen, wie eine angemessene Abwägung zwischen dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des werdenden Lebens aussehen soll, ist die bestehende Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach Einschätzung der ifw-Mitglieder weder angemessen noch geboten. Daher setzt sich das ifw – wie auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Deutsche Juristinnenbund – für die Streichung der §§ 218 ff. StGB ein und wird einen Gesetzentwurf für eine angemessene Fristenlösung zum öffentlichen Diskurs stellen.

Entschieden wenden sich die Juristinnen und Juristen des ifw auch gegen den Gesetzentwurf von Lars Castellucci et al., der den vom Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärten § 217 StGB in nur leicht modifizierter Form wiederbeleben will. Eine strafrechtliche Regelung der Freitodbegleitung halten die ifw-Beiräte mit Blick auf die diesbezüglich eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für klar verfassungswidrig und sprechen sich mit Nachdruck gegen einen neuen § 217 StGB aus.

Anlässlich eines vom ifw unterstützten Rechtsfalls, in dem ein iranischer Menschrechtsaktivist strafrechtlich wegen eines angeblichen Verstoß gegen § 166 StGB verfolgt und zunächst erstinstanzlich schuldig gesprochen – und in zweiter Instanz freigesprochen –  wurde, stand auch diese Vorschrift auf dem Prüfstand. Nach längerer Diskussion der juristischen Details plädierten die ifw-Beiräte mehrheitlich für die Abschaffung des § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

Debattiert wurde ferner über das kirchliche Arbeitsrecht, die intransparenten Geheimverhandlungen zwischen Bund, Länder und Kirchen zur Ablösung der Staatsleistungen, über Ethikunterricht und bekenntnisfreie Schulen, die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Entschädigung der Opfer klerikalen Missbrauchs sowie über den von ifw-Direktor Jörg Scheinfeld als Erstunterzeichner unterstützten offenen Brief, in dem die Abschaffung der „Beschneidungserlaubnis“ des § 1631d BGB gefordert wird.

Ziel des 2017 gegründeten Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) ist es, das Gebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates in der Rechtspolitik wie in der Rechtsprechung zu stärken. In der Vergangenheit trat das ifw unter anderem durch bundesweite Strafanzeigen gegen katholische Bistümer in Erscheinung, zudem war es maßgeblich an der Aufhebung des § 217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht sowie an der Streichung von § 219a StGB (die sogenannte „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“) durch den Deutschen Bundestag beteiligt (siehe den Fall „Hänel“). Dem Institut haben sich renommierte Richterinnen und Richter sowie Juraprofessorinnen und -professoren angeschlossen. Neu in den Beirat aufgenommen wurde im Rahmen der ifw-Jahrestagung 2023 die Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Ulrike Brune.

Über Giordano-Bruno-Stiftung

Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) ist eine Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung, der sich viele namhafte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Philosophie und Kunst angeschlossen haben. Die 2004 gegründete Stiftung wird inzwischen von rund 12.000 Freunden und Förderern sowie 50 Regional- und Hochschulgruppen unterstützt. Weitere Infos: https://www.giordano-bruno-stiftung.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Giordano-Bruno-Stiftung
Auf Fasel 16
55430 Oberwesel
Telefon: +49 (6744) 7105011
Telefax: +49 (6744) 7105021
http://www.giordano-bruno-stiftung.de

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Jörg Scheinfeld
Direktor
E-Mail: info@weltanschauungsrecht.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel