Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Erfreulicherweise konnten sich die Vertragspartner auf eine Weiterentwicklung der Vergütung für ergotherapeutische Leistungen einigen. Ein wichtiger Schritt dabei ist: Entwickeln sich Faktoren wie Inflation und Mieten anders als angenommen, wird dies nachträglich berücksichtigt – das bringt allen Beteiligten die Sicherheit einer realistischen und fairen Preisberechnung.“
Eine höhere Vergütung gibt es ab April auch für Hausbesuche. Wer Patientinnen und Patienten ergotherapeutisch zu Hause behandelt, erhält 18,96 Prozent mehr aus dem Beitragstopf der GKV-Versicherten. Neue Regelungen betreffen außerdem die ergotherapeutische Schiene: Der Schwellenwert, ab dem ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse gegeben werden muss, wird von 200 auf 400 Euro verdoppelt. Außerdem wurden erstmals Mindestanforderungen an den Kostenvoranschlag formuliert.
Der neue Vertrag ist unter www.gkv-heilmittel.de veröffentlicht.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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