Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) ist in dem von Gesundheitsminister Klaus Holetschek eingerichteten Bayerischen Beratergremium zur Krankenhausreform präsent. Dr. Joachim Ramming, 3. Vorsitzender des VPKA, fasst die in der ersten Sitzung erarbeiteten Inhalte zusammen.

In dem Bayerischen Beratergremium zur Krankenhausreform hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek hochkarätige Praktiker um sich geschart. Vertreten sind neben den Krankenhäusern auch die niedergelassene Ärzteschaft, die Bayerische Landesärztekammer sowie die Kommunalen Spitzenverbände. „Bayern möchte weiterhin konstruktiv an der Reform mitarbeiten“, erklärt Dr. Joachim Ramming. „Dazu wurden einige Positionen erarbeitet, die die Mitglieder im Zuge der Krankenhausreform als unerlässlich ansehen.“

Übereilter Zeitplan

„Ganz grundlegend herrscht im Beratergremium Konsens, dass der Zeitplan des Bundes völlig übereilt ist. Eine große Reform wie diese verlangt Gründlichkeit und ausreichend Zeit zur Klärung schwieriger Fragen und der Folgenabschätzung“, mahnt er.

Krankenhausplanung muss in Länderhand bleiben

Einigkeit herrsche auch bei der Forderung, die Krankenhausplanung in Länderhand zu belassen. „Die Länder brauchen die volle Flexibilität für praktikable und sinnvolle Entscheidungen vor Ort. Die neuen Versorgungslevel dürfen auf keinen Fall bewährte Strukturen gefährden. Maximalanforderungen, die den Gegebenheiten vor Ort keine Rechnung tragen, wären absolut kontraproduktiv. Darum müssen die Länder die Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Zuordnung von Leistungsgruppen erhalten. Nur so können flächendeckende und wohnortnahe Versorgungsstrukturen erhalten bleiben“, fasst Ramming die allgemeine Überzeugung zusammen.

Sonderregelungen für Fachkliniken

Eine zentrale Forderung des VPKA sei es, für Fachkliniken und Spezialversorger praxistaugliche Regelungen zu schaffen, „denn diese haben in Bayern wesentlichen Anteil an der Bevölkerungsversorgung“, wie er betont. Für die Patientinnen und Patienten immens wichtige Strukturen wie beispielsweise Schlaganfallnetzwerke oder andere bewährte Kooperationen müssten unbedingt flächendeckend erhalten bleiben.

Verknüpfung zur Reha

„Überdies bedarf es bei der gesamten Reform unbedingt einer Verknüpfung zur Reha und zu rehanahen Akutabteilungen in Rehakliniken. Bei alledem muss eine Orientierung an der  Behandlungs- und Ergebnisqualität erfolgen.“

Entbürokratisierung und Bindung von Fachpersonal
Ein weiterer, aus Rammings Sicht unverzichtbarer Punkt, der in Berlin aktuell noch unterrepräsentiert sei, sei die Berücksichtigung der Sicht des Fachpersonals bei der Reform. „Es ist unerlässlich, diese Perspektive in den Entscheidungsfindungsprozess einfließen zu lassen. Rigide Strukturreformen, die einen weiteren Verlust von Fachkräften bedingen würden, müssen vermieden werden. Stattdessen gilt es, sehr viel mehr Menschen für Gesundheitsberufe zu motivieren, etwa durch attraktive Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen für pflegerisches und ärztliches Personal, sowie – enorm wichtig – durch eine deutliche Reduzierung des Dokumentationsaufwandes. Hiermit wäre viel zu erreichen.“

Sachgerechte Finanzierung
Was die Finanzierung anbelangt, so plädiere das Beratergremium für zusätzliche Mittel anstelle einer reinen Umverteilung. „Nötig wäre eine sachgerechte Begleitfinanzierung der Strukturreform, insbesondere im Bereich der Investitionskosten, beispielsweise durch einen Krankenhausstrukturfonds. Auch – und besonders – im Bereich der Vorhaltekosten sollten die Krankenhäuser rasch eine zusätzliche Finanzierung erhalten, ebenso wie zur Bewältigung der akuten Finanzierungsprobleme, die die Einrichtungen in Folge der erheblichen Energie- und Sachkostensteigerungen belasten.“

Nutzung des Ambulantisierungspotenzials
„Als weiterer wichtiger Aspekt wurde die Forderung nach der klugen Nutzung des Ambulantisierungspotenzials festgehalten. Hier besteht großer Verbesserungsbedarf bei der praxisgerechten und sektorenverbindenden Verzahnung der Strukturen“, erklärt Dr. Joachim Ramming. Die Reform werde Auswirkungen auf die niedergelassene Ärzteschaft und die Rettungsdienste haben. Diese gelte es, genau zu analysieren und die Belange der Akteure zu berücksichtigen sowie jene in die Reformpläne einzubinden. „Das Beratergremium wird künftig regelmäßig zusammenkommen. Der VPKA wird den gesamten Prozess weiterhin aufmerksam und nachdrücklich begleiten.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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