Zum heutigen Auslaufen der Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur telefonischen Krankschreibung erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes:

„Die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten wird ohne die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung immer schwerer sicherzustellen sein. Wir Hausärztinnen und Hausärzte fordern daher, insbesondere im Interesse unserer Patientinnen und Patienten, dass die telefonische Krankschreibung für die Fälle, in denen es medizinisch sinnvoll ist, dauerhaft etabliert wird. Grundvoraussetzung muss natürlich sein, dass die jeweiligen Patientinnen und Patienten den Praxen bekannt sind, und dass es sich um eine Krankschreibung von maximal sieben Tagen handelt.

Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr! Das gilt insbesondere in den akuten Infektwellen, wie wir sie vergangenen Winter erlebt haben. Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten.

Vor dem Hintergrund des enormen Versorgungsdrucks in den Praxen brauchen wir einen Instrumentenkasten, den wir flexibel und bedarfsgerecht einsetzen können. Dazu muss auch zwingend die telefonische Krankschreibung gehören! Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patientinnen und Patienten und können am besten einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll ist und wann nicht. Wir müssen die knappen ärztlichen Ressourcen möglichst effizient einsetzen, sonst fehlt die Zeit am Ende an anderer Stelle. Weswegen eine Regelung, die in den vergangenen Jahren hervorragend funktioniert hat, jetzt ohne Not gestrichen werden soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.

Die telefonische Krankschreibung ist wie die Videosprechstunde eine Versorgungsleistung, bei der die Hausärztinnen und Hausärzte die medizinische Situation ihrer Patientinnen und Patienten abwägen müssen und die Haftung tragen. Daher müssen diese Leistungen selbstverständlich genauso vergütet werden, wie eine Krankschreibung in der Praxis.

Es wird endlich Zeit, dass die Telefon-AU ein fester Bestandteil der Versorgung wird! Im gleichen Zuge sollte die bisherige Einschränkung auf Atemwegserkrankungen aufgehoben werden, sodass auch Patientinnen und Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt leiden und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürfen, der Weg in die Praxen erspart bleibt.“  

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