Die Landesregierung möchte den Kommunen im Land mehr Einflussmöglichkeiten zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geben. Dafür hat das Kabinett dem Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes zugestimmt. Der Entwurf wird jetzt an den Landtag gesendet.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kommentierte den Gesetzentwurf folgendermaßen:

„Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, der vor allem eins schafft: Mehr Bürokratie. Die zuständigen Bauämter haben keinerlei personelle Kapazitäten, das Wohnraumschutzgesetz anzuwenden. In Hamburg kümmern sich rund 30 Stellen um die Anwendung. Ohne diese Manpower bringt ein derartiges Gesetz nichts.

Gleichzeitig hilft das Gesetz den Mietern in Schrottimmobilien kaum. Die Erfahrung aus Hamburg zeigt, dass die Umsetzung ein mühseliger und langwieriger Prozess ist. Das dortige Wohnraumschutzgesetz hat tatsächlich einen kleinen, zweistelligen Anwendungsbereich.

Mietern in verwahrlosten Wohnungsbeständen wäre viel eher geholfen, wenn anderer, besserer Wohnraum zur Verfügung stünde. Diese könnte geschaffen werden, wenn die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt würden. Das heißt, es wäre sinnvoller, wenn sich die Bauämter um bauwillige Bauherren kümmerten als sich mit Immobilienkonzernen herumzuschlagen, denen der Profit wichtiger als das Wohlbefinden der Mieter ist.“

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