Meldepflicht bei Ratten?
Wer Ratten in seinem Garten entdeckt, muss dies dem zuständigen Ordnungsamt melden. Da die Raubnager zahlreiche Krankheiten auf den Menschen übertragen können, gehören sie laut Paragraf 2 Infektionsschutzgesetz zu den gefährlichen Gesundheitsschädlingen. Zwar gibt es keine Frist für diese Meldepflicht, doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bereits der Verdacht auf einen möglichen Rattenbefall gemeldet werden sollte.
Tipps zur Vorbeugung und Bekämpfung
Zunächst sollte generell darauf geachtet werden, den Garten sauber und Mülltonnen geschlossen zu halten. Denn Ratten werden von Nahrung angezogen. Essensreste gehören weder in die Toilette noch auf den Kompost im Garten. Besteht der Verdacht auf ungebetene Gäste, raten die ARAG Experten, umgehend nach den meist gut versteckten Nestern der Nager zu suchen und sie zu entfernen. Ratten bauen ihre Nester gerne in Verstecken wie hohlen Baumstämmen, Hecken oder Abfall- sowie Komposthaufen.
Natürlich sind auch Rattenfallen eine Option. Dabei gibt es verschiedene Arten von Fallen auf dem Markt, wie z. B. Klebefallen oder klassische Schlagfallen. Wichtig ist es, Rattenbekämpfungsmittel vorsichtig und verantwortungsvoll einzusetzen, um die Umwelt und andere Tiere im Garten nicht zu gefährden. Möchte man aber weder Fallen noch Chemikalien einsetzten, sind Ultraschallgeräte eine mögliche Alternative. Sie senden abschreckende Schallwellen aus. Sind es allerdings zu viele tierische Besucher oder bahnt sich eine regelrechte Rattenplage an, raten die ARAG Experten dringend, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
Ratten im Mietshaus – wer zahlt?
Wo viele Mieter wohnen, fällt eine Menge Müll an. Ein wahres Paradies für Ratten. Daher ist eine regelmäßige, professionelle Schädlingsbekämpfung auf den Gemeinschaftsflächen von Mietshäusern unbedingt angebracht. Die Kosten dafür kann laut Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden, wenn es im Mietvertrag entsprechend vereinbart ist. Handelt es sich hingegen um eine einmalige Maßnahme, muss der Vermieter die Kosten tragen. Schließen Schädlingsbekämpfer Verträge über mehrere Jahre, um die Plagegeister nachhaltig loszuwerden, handelt es sich nach Auskunft der ARAG Experten ebenfalls um wiederkehrende Kosten, die regelmäßig auf alle Mieter umgelegt werden können.
Miete mindern bei Rattenbefall?
Ist eine Mietwohnung von Ratten, Mäusen oder Ungeziefer befallen, können Mieter im Regelfall ihre Miete mindern. Generalisieren kann man den Anspruch jedoch nicht. Laut ARAG Experten muss zunächst geprüft werden, ob es sich wirklich um einen Befall handelt, der den Nutzungs- und Wohnwert der Wohnung stark beeinträchtigt und inwiefern dieser – je nach Lage der Mietsache – tolerierbar ist oder nicht.
Insbesondere in Kellerräumen muss ein Befall die – nicht immer ganz klare – Grenze der Zumutbarkeit überschreiten, damit er als Mietminderungsgrund angeführt werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die fiesen Nager regelmäßig in einer Wohnung auftauchen und Essensvorräte befallen haben.
Bye, bye, Maulwurf!
Obwohl Maulwürfe nützliche Tiere für den Garten sind, die zur Belüftung des Bodens beitragen und Schädlinge fressen, sind sie im eigenen Garten äußerst unbeliebt. Betroffene, die den fleißigen Gräber loswerden wollen, sollten allerdings wissen: Der europäische Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt. Damit darf er laut ARAG Experten weder gefangen noch gestört werden. Vereinbar mit der Verordnung ist lediglich seine Verdrängung. Dafür kann ein sogenannter Maulwurfschreck eingesetzt werden. Mit diesem Gerät, dass es solar- oder batteriebetrieben gibt, werden Vibrationen im Boden erzeugt, die den kleinen Insektenfresser abschrecken sollen.
Eine andere Möglichkeit, Maulwürfe loszuwerden, sind Maulwurfnetze. Sie werden über Beete und Pflanzen im Garten gespannt und verhindern, dass Maulwürfe den Boden aufwühlen und dadurch Schäden verursachen. Die ARAG Experten raten außerdem zu Pflanzen, die der Maulwurf nicht mag. Dazu gehören zum Beispiel Narzissen, Kaiserkrone oder Bohnenkraut. Auch wenn sie nicht gut sehen, sind Maulwürfe sehr geruchsempfindlich: Darum können auch Essig, saure Milch oder Brennnesseljauche den unterirdischen Besucher vertreiben.
Was zwar simpel klingt, aber mit etwas Geduld sehr effektiv sein kann, ist das Entfernen der Maulwurfshügel. Wer dabei einen langen Atem hat, kann dem kleinen Gräber das Graben vermiesen, so dass er sich einen neuen Standort sucht. Aber auch hier raten die ARAG Experten: Ist der Maulwurfbefall zu groß ist, sollte ein Profi mit dem Vertreiben beauftragt werden.
Vorsorgen statt bekämpfen
Es deutet sich schon an: Nicht alles ist bei der Bekämpfung von Nagern und Co. erlaubt. Und egal, welchen tierischen Gast man loswerden möchte: Zunächst sollte zweifelsfrei festgestellt werden, um welches Tier es sich handelt und ob es unter Artenschutz steht. Im Gegensatz zum europäischen Maulwurf stehen Ratten und Mäuse nicht unter Artenschutz und dürfen somit bekämpft werden. Die ARAG Experten weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass unnötige Schmerzen oder Leid der Tiere verhindert werden müssen. Nach Paragraph 17 des deutschen Tierschutzgesetzes ist Tierquälerei eine Straftat und kann in besonders schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
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