Gemeinsam mit elf weiteren Verbänden, die für die Rechte und den Schutz von Kindern und jungen Menschen kämpfen, setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz für eine Anpassung des Entwurfes für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung 2021/0381 (COD) ein. Ziel der Verordnung ist es, einen einheitlichen und für die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtenden Rahmen für politische Werbung zu schaffen, um Manipulationen von Wahlen und Abstimmungen zu verhindern. Die Verordnung soll noch rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr in Kraft treten. Dazu hat der Verband einen Offenen Brief des Kinderhilfswerkes mitunterzeichnet, der heute veröffentlicht wurde.

Die Verbände unterstützen in ihrem Brief einerseits das Ziel der EU, demokratische Prozesse durch mehr Transparenz zu sichern. Gleichzeitig befürchten sie, dass ihre Arbeit durch den derzeitigen Verordnungsentwurf eingeschränkt oder gar unmöglich wird. So wären künftig Pressemitteilungen, Informationen und Positionspapiere, die digital adressiert oder verschickt werden, als politische Werbung zu kennzeichnen. Kritisch sehen die Verbände zudem, dass der Entwurf nicht genügend zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Interessen unterscheidet. Sie fordern präzisere Regeln und Definitionen, was als politische Werbung gilt und welche politischen Akteure konkret unter die neue Verordnung fallen sollen. „Ohne die Möglichkeit, frei zu kommunizieren, können wir als Verband, der sich für das Wohlergehen schutzbedürftiger Menschen in der Gesellschaft einsetzt, nicht Stellung beziehen. Doch gerade dies ist ein wesentliches Merkmal lebendiger Demokratie“, sagt Geschäftsführerin Franziska Kopitzsch.

Der Offene Brief wurde zuvor an mehrere Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, an deutsche Abgeordnete im Europäischen Parlament sowie an Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sich für Kinderrechte einsetzen, verschickt: www.dkhw.de/transparenzpolitischeWerbung.

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