ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach ein Ehepaar seinen erwachsenen Urenkel nicht adoptieren darf. Es betont dabei die strengen Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption. Nicht ausreichend sei es etwa, dass Erbschaftsteuer gespart werden solle. Außerdem spreche hier der erhebliche Altersunterschied gegen eine starke innere Verbundenheit im Sinn eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Az.: 11 UF 187/22).

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