Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat alle Waldbesitzer zur Teilnahme an der Sozialwahl 2023 aufgerufen: „Die heiße Phase hat begonnen“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigen Versicherten in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten ihre Sozialwahlunterlagen. Bitter: „Wir treten mit einer eigenen Liste, Nr. 2 Waldbesitzerverbände, an, denn nur so können wir die Interessen der Waldeigentümer effektiv vertreten.“ Wer als beitragszahlender Waldbesitzer bis Ende April keine Wahlunterlagen erhalten hat, sollte prüfen, ob er den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgefüllt zurückgeschickt hat. „Falls nicht, sollten Sie das so schnell wie möglich nachholen“, so die Empfehlung von Prof. Bitter.

Jede wahlberechtigte Person kann mit ihrer Stimme eine der neun Listen wählen. Wichtig ist, beim Wahlvorgang korrekt vorzugehen, damit die Stimme auch gültig ist: Ausschließlich der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den grünen Umschlag, der zu verschließen ist. Der grüne Wahlausweis hingegen muss zusammen mit dem verschlossenen grünen Umschlag in den roten Umschlag. Alle Wahlberechtigen haben bis Ende Mai die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Stichtag ist der 31. Mai 2023. Bis dahin müssen die Wahlunterlagen bei der SVLFG mit der Post eingegangen sein.

Die AGDW tritt mit ihrer Liste bundesweit in der Gruppe der Solo-Selbstständigen (Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte, kurz SofA) an. Bei der Sozialwahl vor sechs Jahren gelang es der AGDW, drei der 20 Plätze in der Vertreterversammlung in der SVLFG zu besetzen. Dafür waren dafür lediglich 17.000 Stimmen notwendig: „Die Wählermobilisierung ist für den Wahlerfolg entscheidend“, sagte Liste 2-Spitzenkandidat und Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der AGDW, Volker Schulte. Die AGDW will mit dieser Wahl den Einfluss in den Mitbestimmungsgremien der SVLFG deutlich auszubauen. Volker Schulte: „Nur mit einem starken Mandat können wir uns mit der Forderung nach einer gerechteren Beitragsgestaltung durchsetzen.“

Die AGDW kritisiert, dass Kleinprivatwaldbesitzende einen unverhältnismäßig hohen Grundbeitrag entrichten müssen, obwohl diese im Vergleich kaum Verwaltungskosten verursachen. Die AGDW sieht aber auch in der Bemessungsgrundlage für den Risikobeitrag erheblichen Nachbesserungsbedarf. So kennt der Forst, anders als die Landwirtschaft, lediglich eine Risikogruppe und zwei Produktionsverfahren, nämlich Wirtschaftsflächen und aus der Produktion genommene Flächen. „Völlig unverständlich ist, dass von Kalamitäten betroffene Waldflächen weiterhin als Wirtschaftsflächen eingestuft werden. Das verschärft die Notlage der betroffenen Waldbesitzenden noch weiter“, sagte Schulte. Als nicht gerechtfertigt sei außerdem, dass Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften einen ebenso hohen Beitrag entrichten müssen wie Waldbesitzende, die nicht organisiert sind, obwohl das Unfallrisiko geringer ausfällt: „Wir fordern einen Beitragsrabatt für FBG-Mitglieder.“

Weitere Informationen:

Erklärvideo der AGDW zu Sozialwahl

Ausfüllhilfen zum Fragebogen für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften

Kandidatinnen und Kandidaten der Liste 2 „Waldbesitzerverbände“

www.waldeigentuemer.de/sozialwahl

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