Das gestern veröffentlichte Gutachten der Generalanwältin Tamara Ćapeta zum EU-Vertragsverletzungsverfahren bestätigt, dass Deutschland für europarechtlich wichtige Schutzgebiete z.T. nicht konkret genug festgesetzt hat, wie Lebensräume und Arten dort gerettet werden sollen. Dies ist einer der Gründe, warum Deutschland vor dem EU-Gerichtshof verklagt wird.

Als weltweit größtes Schutzgebietssystem ist Natura 2000 ein wirksamer Baustein im Kampf gegen das Artensterben und schützt in Brandenburg rund ein Viertel der Landesfläche. „Vor über 30 Jahren wurde Natura 2000 als große europäische Idee geboren, um das Artensterben einzudämmen. Leider mangelt es immer noch an wirksamen Maßnahmen und deren praktischer Umsetzung. Als es an der Zeit war, gute Rechtsvorschriften zu erlassen, hat auch Brandenburg dies verschlafen. Jetzt ist müssen endlich sinnvolle und zielgerichtete Taten folgen, statt weiter nur den Verlust der Biodiversität zu dokumentieren“, erläutert Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Wir erwarten, dass insbesondere die Politik endlich aufwacht und das Artensterben – die Biodiversitätskrise -, genauso ernst nimmt wie die Klimakrise.

Wer heute an einem lauen Frühlingsabend an einem Brandenburger Gewässer steht, wird kaum das Glück haben, ein Konzert von Fröschen oder Unken zu erleben. Wenn wir diese und viele weitere Arten nicht für immer verlieren wollen, ist sofortiges Handeln gefordert. Es ist gut, dass die EU erkannt hat, dass die bisherigen Festlegungen nicht ausreichen. Aber die Zeit, all dies nachzuholen, haben Politik und Verwaltung längst verspielt. Jetzt muss beherzt, aktiv und vor Ort im Schulterschluss mit allen Akteuren gerettet werden, was noch zu retten ist“, so Ellner weiter.

Mit rund 60 regionalen Gruppen und verschiedenen Projekten setzt sich der NABU deshalb ganz aktiv für den Erhalt von Lebensräumen und die Rettung von Arten ein, bei denen jeder Interessierte ganz praktisch auch mit anpacken kann. Mehr Informationen dazu z.B. unter nabu-bb.de/ffh

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