Anlässlich des Internationalen Tag des Baumes am 25. April werden auf der ganzen Welt zahlreiche Bäume neu gepflanzt. Neben Neupflanzungen muss auch der Schutz und Erhalt des Baumbestandes im Fokus stehen. Der NABU appelliert deshalb an Politik, Verwaltung und Bevölkerung die vorhandenen Bäume und Hecken in der Stadt besser zu schützen. Die gerade novellierte Baumschutzverordnung weist nach wie vor Mängel auf.

„Dem konsequenten Schutz der Bäume in Hamburg muss vor dem Hintergrund des Klimawandels aus ökologischen und stadtklimatischen Gründen eine noch größere Bedeutung zugeschrieben werden. Gerade alte Bäume leisten viele als Ökosystemdienstleistungen bezeichnete Beiträge für Lebensqualität und Artenvielfalt: Sie prägen das grüne Stadtbild, mildern das Stadtklima, produzieren Sauerstoff und bieten außerdem Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tierarten. Es hat außerdem enorme Auswirkungen auf Mensch und Natur, wenn der städtische Baumbestand schwindet. Daher fordern wir, dass der Baumerhalt bei der Planung von Bauvorhaben – auch auf privaten Flächen – in der Abwägung deutlich höher gewichtet wird und alte und wertvolle Bäume konsequent erhalten bleiben“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.

Ein Instrument zum Schutz der Hamburger Bäume ist die novellierte Hamburger Baumschutzverordnung, die in diesem Jahr in Kraft getreten ist. Damit sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern sowie Hecken ab 80 Zentimetern Höhe unter Schutz gestellt. Grundsätzlich begrüßt der NABU Hamburg die neue Baumschutzverordnung. Allerdings wurden die vom NABU in seiner Stellungnahme zum Entwurf angemerkten Schwachstellen nicht behoben: So waren in der vorher geltenden Baumschutzverordnung alle Hecken (ohne Mindesthöhe) geschützt. Obstbäume sind weiterhin nicht durch die Verordnung geschützt. Außerdem besteht nun die Möglichkeit, dass gefällte Bäume durch eine Dachbegrünung ersetzt werden können. Beides sieht der NABU weiterhin kritisch.

„Obstbäume erfüllen dieselben ökologischen Funktionen wie andere Laubbäume, daher ist nicht nachvollziehbar, warum sie von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind. Alte Obstbäume haben eine enorme ökologische Wertigkeit. Viele Insekten, Kleinsäuger, Höhlenbrüter und Fledermäuse finden hier geeignete Lebensräume. Die geplante Ersatzmöglichkeit von Bäumen durch Dachbegrünungen sehen wir ebenfalls kritisch. Lebensräume für Tiere, die auf Bäume und Hecken angewiesen sind, können durch Dachbegrünungen nicht ersetzt werden“, erläutert Dr. Katharina Schmidt, NABU-Referentin für StadtNatur.

Um bei zwingend notwendigen Fällungen zumindest Ersatzpflanzungen zu gewährleisten, muss mehr Personal in den Bezirken für eine adäquate Überprüfung von Ersatz auf Privatgrund eingestellt werden. Die Verwaltung muss ebenfalls dafür sorgen, dass Ersatzzahlungen nur für die Nachpflanzungen von Bäumen eingesetzt werden, damit hier kein schleichender Baumverlust stattfindet.

Über den Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Hamburg e.V.

Der NABU ist mit über 29.000 Mitgliedern Hamburgs größter Umweltverband. Mit praktischem Naturschutz, politischem Druck und Umweltbildung sorgen NABU-Aktive überwiegend ehrenamtlich dafür, dass Hamburg grün und lebenswert bleibt. Weitere Informationen und Mitmachangebote unter www.NABU-Hamburg.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Hamburg e.V.
Klaus-Groth-Straße 21
20535 Hamburg-Borgfelde
Telefon: +49 (40) 697089-0
Telefax: +49 (40) 697089-19
http://www.hamburg.nabu.de

Ansprechpartner:
Dr. Katharina Schmidt
Referentin für StadtNatur,
Telefon: +49 (40) 697089-34
E-Mail: schmidt@nabu-hamburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel