„Der Flächenverbrauch ist neben dem Klimawandel und dem Artenrückgang das dritte große Umweltproblem in unserem Land“, stellt Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes (LNV), eindringlich fest. „Nach jahrzehntelangem Ausprobieren ’sanfter‘ Maßnahmen wissen wir: Sie reichen nicht aus! Wir brauchen verbindliche gesetzliche Obergrenzen, um die Ziele des Koalitionsvertrages zu erreichen“, so Bronner weiter. „Im dicht besiedelten Baden-Württemberg können wir es uns nicht mehr leisten, dass unsere Landschaft weiter zersiedelt wird und immer mehr Biotope und landwirtschaftliche Flächen unter Asphalt und Beton verschwinden.“
Die Landesregierung habe ihre Ziele, den Flächenfraß einzudämmen, klar verfehlt, so Hans-Benno Wichert, Vizepräsident des Landesbauernverbandes (LBV), und das hätte gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft. „Durch den massiven Flächenverbrauch gehen zu viele wertvolle Äcker und Wiesen verloren. Boden ist die Existenzgrundlage für unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe und sichert die regionale Lebensmittelproduktion für die Bevölkerung“, betont Wichert. „Mit unserem Volksantrag fordern wir die Politik auf, den Flächenverbrauch als eines der drängendsten Umweltprobleme endlich zu stoppen.“
Zudem trage der Flächenverbrauch massiv zur Klimakrise bei, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz. „Die CO2-Emissionen aus Bau und Nutzung von Gebäuden sind für etwa 40 Prozent der Emissionen in Deutschland verantwortlich. Unversiegelte Böden, Wälder und Moore sind ein zentraler Faktor bei der Bindung und Speicherung von Kohlendioxid. Wir brauchen sie für den Klimaschutz“, so Pilarsky-Grosch. „Werden Lebensräume von Tieren und Pflanzen durch Straßen getrennt, wird ihre Existenz bedroht. In Baden-Württemberg gibt es nur noch 22 durch Zersiedlung unzerschnittene Areale mit einer Größe von über 100 Quadratkilometern. Das ist fatal für den Artenschutz!“
„Der Verlust wertvoller Ackerflächen und Wiesen hat Auswirkungen auf die heimische Lebensmittelerzeugung. Jeder Hektar, der uns durch Flächenfraß verloren geht, führt dazu, dass wir weniger Lebensmittel im eigenen Land produzieren können. Wenn wir nicht in der Lage sind, genug Nahrungsmittel vor Ort zu erzeugen, sind wir von Importen abhängig, deren Umwelt- und Sozialstandards fragwürdig sind“, erklärt Karl-Heinz Mayer, Vizepräsident des BLHV. Er betont auch: „Es ist wichtig, dass Gesellschaft und Politik die Bedeutung des Bodens für unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe und die regionale Lebensmittelproduktion anerkennen und schützen. Jeder kann dies durch eine Unterschrift für unseren Volksantrag tun!“
Für den Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterstützer müssen neben der Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag „Ländle leben lassen“ befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts. Das unterschriebene Dokument kann dann an die darauf angegebene Sammeladresse versendet oder in einer der Sammelstellen abgegeben werden.
Weiterführende Links:
- Kurzpräsentation Flächenverbrauch in Baden-Württemberg zur freien Verwendung https://cloud.bund.net/index.php/s/kwc4PHdAaGfJd3Q
- Kampagnenwebsite https://www.laendle-leben-lassen.de/
- Hier können Sie passende Luftbilder von Manfred Grohe einsehen und in Druckqualität anfordern. Die Nutzung im Rahmen der Berichterstattung zum Volksantrag ist kostenfrei https://www.dropbox.com/s/nvxu02b26djjt8l/Bilder%20Volksantarg.docx?dl=0
Was ist ein Volksantrag? Laut Landesverfassung hat das Wahlvolk in Baden-Württemberg das Recht, einen Volksantrag zu stellen (Artikel 59 Absatz 2 der Landesverfassung). Einem Volksantrag müssen sich 0,5 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg anschließen. Das sind zurzeit rund 40.000 Unterschriften. Kommen diese Unterschriften zu Stande, so ist der Landtag verpflichtet, sich mit den jeweiligen Anliegen des Volksantrags zu befassen.
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