Hauptgrund für die Verwerfungen sind die gestiegenen Milchmengen bei gleichzeitig sinkender Nachfrage. Jetzt wäre es also höchste Zeit, einzugreifen, nachdem die ersten Signale ignoriert wurden. Konkret heißt das: Die Politik kann das Instrument des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung nutzen. Die praktische Umsetzung geschieht durch die Reduzierung der Milchliefermengen gegen einen finanziellen Ausgleich. Genau das sieht Art. 219a der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) vor. Und genau das wird in der „Münchner Milchmarkt-Erklärung“ gefordert, die anlässlich des „Münchner Milchgipfels“, zu dem die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in den Bayerischen Landtag zahlreiche landwirtschaftliche Verbände aus dem Milchbereich eingeladen hatte, vorgestellt wurde.
Die MEG Milch Board unterstützt diese Erklärung vollumfänglich und bekräftigt die Aufforderung an die Bundesregierung, sich bei der EU umgehend und mit Nachdruck für eine sofortige Freischaltung des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung einzusetzen. Der freiwillige Lieferverzicht würde dazu beitragen, den in Schieflage geratenen Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wie das mit genau diesem Instrument in der Milchkrise 2015/16 eindrucksvoll gezeigt wurde.
Für die langfristige Planungssicherheit – sowohl für Milcherzeuger als auch für Molkereien – setzt sich die MEG Milch Board ergänzend zu den genannten Instrumentarien, darüber hinaus für die vertragsgebundene Milchvermarktung ein, denn diese kann dazu beitragen, dass die für den Erhalt der Betriebe notwendigen Einkommen der Milcherzeuger auf dem Milchmarkt erwirtschaftet werden können. Die dafür notwendige nationale Umsetzung in Deutschland kann auf der Basis des bereits vorhandenen europäischen Art. 148 GMO erfolgen.
Die MEG Milch Board begrüßt auch den Ansatz in der Münchner-Milchmarkt-Erklärung, dass die zukünftigen Aufgaben, die auf die Milcherzeuger zukommen, nicht mit einer verwässerten Branchenorganisation bestehend aus mehreren Ebenen bewältigt werden können, sondern dass die Milcherzeuger hier als eigenständige Branchenorganisation anerkannt werden müssen. „Damit könnten die Milcherzeuger dann auch adäquat auf Marktveränderungen reagieren und gebündelt ihre Produktion anpassen. Das bringt Stabilität in den Milchmarkt und stärkt zusätzlich die Planungssicherheit.
Pröpster stellt klar: „Wenn die Politik weiter Milchviehhaltung in Deutschland wünscht, muss sie jetzt tätig werden und die in der Münchner Milchmarkt-Erklärung geforderten Maßnahmen hinsichtlich Art. 219 GMO unverzüglich auf EU-Ebene in die Umsetzung bringen und ergänzend dazu auf nationaler Ebene die Umsetzung des Art. 148 in Angriff nehmen.“
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