Das Landgericht Passau hat die Allianz Lebensversicherung zur Leistung aus fünf Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen an eine Versicherungsnehmerin verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihrer Versicherten bestritten hatte.

Unsere Mandantin war bis zum Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit im Jahr 2020 Controllerin in einem Dax-Unternehmen. Als sie arbeitsunfähig erkrankte und ihr ärztlich die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte sie sich an die Allianz Lebensversicherung und beantragte Leistungen aus den fünf Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen.

Leistungsverweigerung durch Allianz Lebensversicherung

Die Versicherung verneinte gleichwohl die erforderliche 50 %ige Berufsunfähigkeit ihrer Versicherten. Daher kontaktierte die Betroffene Mitte 2021 den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwalt Luber Klage beim Landgericht Passau ein.

Klage gegen Allianz Lebensversicherung am Landgericht Passau

Das Gericht ließ sich in voller Besetzung mit drei Berufsrichtern umfangreich die Berufstätigkeit der Klägerin schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung der Klägerin nicht nur zu dem Ergebnis, dass diese berufsunfähig war, sondern stellte zugleich fest, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich lebenslang fortdauern würde.

Urteil des Landgerichts Passau gegen Allianz Lebensversicherung

Das Landgericht Passau verurteilte die Allianz Lebensversicherung daraufhin zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. „So belastend für unsere Mandantin die Ablehnung der Allianz auch war, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

 

Über L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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