Über den Fall wird der Presserat auf seiner nächsten Sitzung am 15. Juni 2023 entscheiden. Grundlage für das Verfahren ist eine Beschwerde, die Ende vergangener Woche beim Presserat eingegangen war.
„Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt“, so die Sprecherin des Presserats Kirsten von Hutten.
Ebenfalls am 15. Juni entscheidet der Presserat über die Frage, ob die BERLINER ZEITUNG den Informantenschutz nach Ziffer 5 des Pressekodex verletzt hat. Deren Verleger Holger Friedrich hatte nach eigenen Angaben den Namen eines Informanten, des ehemaligen BILD-Chefredakteurs Julian Reichelt, an den Springer-Verlag weitergegeben. Reichelt hatte Friedrich demnach zuvor vertrauliche Informationen angeboten.
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.
Zum Pressekodex:
https://www.presserat.de/…
Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
Telefon: +49 (30) 367007-0
Telefax: +49 (30) 367007-20
http://www.presserat.info
Telefon: +49 (30) 367007-13
E-Mail: volkmann-schluck@presserat.de