Im Zuge der Alterung der Gesellschaft sind immer mehr Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen. Allein durch die zunehmende Alterung könnte die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis zum Jahr 2055 in Deutschland auf rund 6,8 Millionen ansteigen. Das wäre ein Plus von 37 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. „Die Familie, als ‚größter Pflegedienst Deutschlands‘, gerät damit an die Belastungsgrenze. Um die Solidarität zwischen den Generationen auch weiter aufrechtzuerhalten, brauchen Pflegebedürftige und Pflegende Unterstützung“, erläutert Michael Löher, Vorstand vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Zur Absicherung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und der Unterstützung der Vereinbarkeit für die Pflegenden sind die Unterstützungsleistungen durch Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz nicht ausreichend. Die zuletzt mit der Umsetzung der EU Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorgenommen Anpassungen werden daran kaum etwas ändern. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Verein bereits an anderer Stelle die Empfehlung des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, das Pflegedarlehen durch eine Lohnersatzleistung analog zum Bundeselterngeld zu ersetzen, unterstützt. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege enthält wichtige Unterstützungsleistungen, wie die Ausweitung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld auf bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr, greift aber insgesamt zu kurz und bliebt deutlich hinter dem zurück was für die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und die nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung notwendig ist. Dies hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins auch im Rahmen einer Stellungnahme als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit deutlich gemacht.
Die Stellungnahme und die Empfehlungen der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins können Sie auch hier abrufen:
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