ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln, welches sich mit der Frage beschäftigte, ob einem Fluggast Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik zustehen, wenn der Flug verpasst wird, weil die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu lange gedauert haben soll? Die Richter entschieden nun in einem Fall, dass Ansprüche jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Fluggast entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In beziehungsweise zur Sicherheitskontrolle erscheint (Az.: 5 O 250/22).
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