Ein Spieler aus Schleswig-Holstein hatte bei Online-Glücksspielen rund 23.700 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte holte das Geld nun für ihn zurück. Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 16. Mai 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, weil sie für ihr Angebot nicht über die nötige Lizenz verfügte und Spielern in Schleswig-Holstein daher die Teilnahme an den Online-Glücksspielen nicht ermöglichen durfte.

Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Zu diesen Ausnahmen gehörte Schleswig-Holstein. Im nördlichsten Bundesland gab es eine Sonderregelung und verschiedene Online-Casinos haben eine Lizenz für ihr Angebot in Schleswig-Holstein erhalten. „Das traf jedoch längst nicht auf alle Anbieter zu und ohne eine Konzession waren Online-Glücksspiele auch in Schleswig-Holstein verboten. Das hat zur Folge, dass die Spieler ihr verlorenes Geld zurückverlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

So war es auch in dem vorliegenden Fall. Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte nahm über eine deutschsprachige Internet-Domain von seinem Wohnsitz in Schleswig-Holstein aus an Online-Glücksspielen teil. Dabei verlor er zwischen Mai 2020 und September 2021 insgesamt rund 23.700 Euro. „Da die Betreiberin des Online-Casinos keine Lizenz für die Durchführung von Online-Glücksspielen in Schleswig-Holstein hatte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlustes gefordert“, sagt Rechtsanwalt Cocron.

Das Landgericht Kiel folgte der Argumentation und entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes habe. Zur Begründung führte es aus, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos Online-Glücksspiele in Deutschland und Schleswig-Holstein angeboten hat, ohne über die erforderliche Lizenz zu verfügen. Damit sei ihr Angebot illegal gewesen, denn nach § 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag a.F. durften öffentliche Glücksspiele nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde angeboten werden. Das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen ohne eine solche Genehmigung war nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten.

Das Verbot für Online-Glücksspiele wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Ohne eine entsprechende Lizenz ist es aber nach wie vor verboten, öffentliche Glücksspiele im Internet anzubieten und die Beklagte konnte auch für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2021 keine Erlaubnis vorweisen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse darum auch die Verluste, die der Kläger nach diesem Stichtag erfahren hat, ersetzen, so das LG Kiel.

Dem Kläger könne auch nicht unterstellt werden, dass er das Verbot kannte. Vielmehr habe er nachvollziehbar erklärt, erst im Herbst 2021 von der Illegalität der Online-Glücksspiele erfahren zu haben. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt, führte das LG Kiel weiter aus. Zudem sollen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags vor allem die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürfen, so das Gericht.

„Ohne eine gültige Lizenz sind Online-Glücksspiele in Deutschland verboten. Das gilt auch in Schleswig-Holstein. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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