Morgen Mittag werden Bundesminister Robert Habeck und Staatssekretär Michael Kellner in der Brandenburger Staatskanzlei empfangen. Neben Ministerpräsident Dietmar Woidke wird auch Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel am Gespräch teilnehmen. Sicherlich wird bei dem Treffen auch die Beschleunigung der Energiewende und der diesbezügliche Beitrag Brandenburgs Thema sein. Der NABU Brandenburg findet den Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich wichtig und richtig; doch bei extrem einseitiger Umsetzung bleibt der Natur- und Artenschutz auf der Strecke.

Die Bundesregierung hat unter Federführung des von Robert Habeck geführten Bundeswirtschaftsministeriums bislang zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Dazu zählt auch die EU-Notfallverordnung.

Brandenburg muss z.B. bis Ende 2032 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen haben. Das ist gemeinsam mit fünf weiteren Bundesländern der größte Flächenanteil. Auch Landschaftsschutzgebiete sollen jetzt für die Errichtung von Windkraftanlagen geöffnet werden.

Der NABU Brandenburg sieht die Belange des Artenschutzes dabei enorm geschwächt. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg beklagt, dass die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen erheblich erleichtert wurde und, dass besonders geschützte Arten beim Repowering nicht mehr berücksichtigt werden. Die neuen, bezüglich des Ausbaus der Windkraft, eingeführten Regelungen betrachten lediglich 15 kollisionsgefährdete Vogelarten und lassen beispielsweise Fledermäuse völlig außer Acht. Störungsempfindliche Arten wie der Schwarzstorch wurden überhaupt nicht berücksichtigt.

Für die noch zu betrachtenden Arten will man ausschließlich auf vorhandene Daten zurückgreifen. Ellner: „Wir wissen, dass die Datenlage dazu bei den Behörden schlecht ist. Unserer Ansicht nach müssen im Vorfeld unbedingt Kartierungen durchgeführt werden. Es kann nicht sein, dass einerseits die Roten Listen der gefährdeten Arten immer länger werden, wir aber andererseits massiv die letzten Refugien zerstören.“

Ein Unding sei auch, so Ellner, dass im Genehmigungsverfahren auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet wird, wenn auf Planungsebene eine grobmaßstäbliche strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

„Die als Kompensation angekündigten Artenhilfsprogramme sind nicht mehr als ein Alibi“, so Ellner. „Obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist, befinden sich die Artenhilfsprogramme immer noch nicht in der Umsetzung. Jetzt sollen Naturschutzverbände Artenschutzprojekte initiieren, für die sie auch noch einen Eigenanteil zu leisten haben. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass wir Naturschützer den Scherbenhaufen der Windindustrie zusammenkehren sollen. Ich erwarte, dass sich die Grünen in dieser Frage nicht länger von ihren Koalitionspartnern über den Tisch ziehen lassen und wenigstens die Artenhilfsprogramme endlich auf den Weg bringen.“

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