„Ausufernde Bürokratie und unzumutbare Haftungsrisiken: Das EU-Lieferkettengesetz ist in seinem jetzigen Entwurf nicht praktikabel. Kleine und mittelständische Unternehmen werden in ihrer Existenz bedroht.“ Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), findet anlässlich der heutigen Abstimmung nach der ersten Lesung im EU-Parlament deutliche Worte und fordert: „Bis zur finalen Ausgestaltung des Gesetzes muss es elementare Anpassungen geben, die sich an der Realität orientieren.“

Der DRV-Präsident zeigt sich skeptisch über die Aussage der Europäischen Kommission, dass kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst würden. Holzenkamp: „Die Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigen, dass KMU mittelbar betroffen sein werden.“ Dies führe für viele DRV-Mitgliedsunternehmen zu großem bürokratischen Aufwand, den sie kaum bewältigen könnten. „Die Unternehmen werden verpflichtet, entlang der gesamten weltweiten Wertschöpfungskette die Verantwortung zu übernehmen. Durch die daran geknüpften Vertragsstrafen entsteht gerade für kleinere Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko“, so Holzenkamp.

Der DRV-Präsident mahnt, dass der risikobasierte Ansatz für ein effizientes und rechtssicheres Lieferkettengesetz essenziell ist: „Unternehmen müssen anhand der individuellen Risikoverteilung Prioritäten innerhalb ihrer Lieferkette setzen können.“ Nur so werde eine unangemessene Belastung der Wirtschaft verhindert.

In Deutschland gibt es bereits gut funktionierende Qualitäts- und Zertifizierungssysteme mit hohen ökologischen und sozialen Standards. Dies findet sich bisher unzureichend im Gesetzentwurf wieder. Holzenkamp: „Es ist dringend notwendig, dass Brancheninitiativen unterstützt werden und dieses Potenzial ausgeschöpft wird.“

Der DRV-Präsident macht deutlich, dass ein EU-Lieferkettengesetz richtig und wichtig ist. „Menschenrechte und Umweltstandards sind nicht verhandelbar und werden schon heute von unseren Mitgliedsunternehmen sehr ernst genommen. Eine gesetzliche Regelung darf aber nicht zur Überforderung führen, sondern muss mit Maß und Ziel erlassen werden.“

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