Neuer Mechanismus im Rahmen des Europäischen Emissionshandels soll verhindern, dass CO2-intensive Produktion, etwa von Stahl, ins Nicht-EU-Ausland verlagert wird – EU-Handelspartner werden nicht übermäßig benachteiligt, dennoch Gefahr von Handelskonflikten – Klimaschutz kann nur mit internationaler Zusammenarbeit gelingen

Der ab Oktober 2023 geltende europäische Grenzausgleich für CO2-Emissionen kann dazu beitragen, die Verlagerung emissionsintensiver Produktionen ins Ausland zu vermindern. Sein Potenzial, das Klima zu schützen, ist jedoch begrenzt – dies kann nur mithilfe internationaler Zusammenarbeit gelingen, nicht in einem klimapolitischen Alleingang der Europäischen Union. Das sind die zentralen Erkenntnisse einer aktuellen Analyse aus der Abteilung Unternehmen und Märkte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Wichtig ist vor allem, dass der Grenzausgleich von den internationalen Handelspartnern der EU-Länder nicht als protektionistisches Instrument wahrgenommen wird – das könnte Handelskonflikte auslösen und dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen“, betont Studienautor Robin Sogalla.

Die Einführung des neuen Grenzausgleichsmechanismus (im Englischen abgekürzt CBAM) für Kohlenstoffdioxidemissionen steht in Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandel (ETS). Um die europäischen Klimaschutzziele, die bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 vorsehen, zu erreichen, wird der Ausstoß von CO2 bepreist. Sprich: Unternehmen müssen entsprechende Zertifikate für den Ausstoß kaufen, wenn sie in ihrer Produktion CO2 freisetzen. Um zu verhindern, dass besonders energieintensive Produktionen, beispielsweise von Zement oder Stahl, ins Nicht-EU-Ausland verlagert werden, bekommen die Unternehmen bisher jedoch einen großen Teil der Zertifikate geschenkt. Diese sogenannte freie Zuteilung soll sukzessive zurückgefahren werden, sodass tatsächlich jede ausgestoßene Tonne CO2 bezahlt werden muss. Im Gegenzug wird – um auch künftig die Verlagerung von CO2-intensiver Produktion zu reduzieren – ein Grenzausgleich eingeführt. Auf in die EU importierte Produkte wird dann eine Abgabe fällig, die sich an den entstandenen Emissionen bemisst.

Effekt auf globale Treibhausgasemissionen vergleichsweise gering

„Das Ansinnen des CBAM ist absolut richtig – denn niemandem wäre global betrachtet geholfen, wenn in der EU eingesparte Emissionen einfach andernorts freigesetzt würden“, erklärt Sogalla. Seine Berechnungen zeigen, dass in einem Szenario ohne Ausgleichsmechanismus für jede vermiedene Tonne Treibhausgase innerhalb der EU 0,4 Tonnen zusätzlicher Emissionen im Ausland entstehen würden. Der CBAM reduziert diesen sogenannten Carbon Leakage je nach Szenario um bis zu knapp ein Drittel. Da Importe belastet werden, sei es wichtig, dass in diesem Zusammenhang keine Handelskonflikte entstünden, so Sogalla. Die Berechnungen zeigten zwar, dass die Einkommensverluste aufseiten der meisten EU-Handelspartner infolge einer stringenteren EU-Klimapolitik in Kombination mit dem Grenzausgleich gering seien. Dennoch könne das Instrument als Protektionismus aufgefasst werden.

„Das Ansinnen des CBAM ist absolut richtig – denn niemandem wäre global betrachtet geholfen, wenn in der EU eingesparte Emissionen einfach andernorts freigesetzt würden.“ Robin Sogalla

Um dem entgegenzuwirken, könnte die EU die Einnahmen aus dem Grenzausgleich auch dafür nutzen, um andere Länder bei der Umstellung auf eine weniger CO2-intensive Produktion finanziell zu unterstützen. Dass Klimaschutz ohnehin nur mit internationaler Zusammenarbeit gelingen kann, unterstreicht auch der vergleichsweise geringe Effekt des Europäischen Emissionshandels in Kombination mit dem Grenzausgleich auf die globalen Treibhausgasemissionen. „Ein klimapolitischer Alleingang der EU kann die globalen Emissionen nicht substanziell senken“, sagt Sogalla. „Deshalb müssen wir die Effekte von Klimaschutzmaßnahmen auf Kooperationen mit anderen Ländern mitdenken. Der von den G7-Staaten initiierte Klimaclub ist ein Beispiel für Kooperation in der Klimapolitik – diese darf nicht gefährdet werden.“

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