Fast 1,3 Mio. Mal pro Jahr rücken Feuerwehren in Deutschland zum Einsatz aus (Stand 2020). Rund 220.000 dieser Einsätze erfolgen aufgrund einer Brandmeldung. Fast jeder vierte Einsatz erweist sich jedoch spätestens vor Ort als Fehlalarmierung. Die Gründe hierfür sind vielfältig und werden von den Verantwortlichen der Rettungskräfte unterschiedlich bewertet. So ist zum Beispiel die Alarmierung durch besorgte Anwohner ein Umstand, der akzeptiert wird, um die grundlegende Aufmerksamkeit, Sensibilität und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung nicht zu gefährden. Häufig sind aber auch Fehlfunktionen von Brandmeldeanlagen die Ursache für einen Fehlalarm. Kann dies nachgewiesen werden und erweist sich die Fehlfunktion als fahrlässig entstanden, werden die Kosten für den unbegründeten Einsatz dem Betreiber der Brandschutzanlage in Rechnung gestellt.

In den letzten Jahren haben viele der verantwortlichen Kommunen damit begonnen, die Gebühren für eine solche Fehlalarmierung deutlich zu erhöhen. Die Entscheidung hierzu beruht auf der Beobachtung, dass für Betreiber die gelegentlichen Aufwendungen für einen Melder-Defekt geringer ausfallen als jene für eine sorgfältige Planung und Installation sowie die qualifizierte Betreuung der vorgeschriebenen Brandmeldeanlagen. Neben den erhöhten Gebühren droht Betreibern zusätzlicher Schaden durch die weiteren Folgen eines Fehlalarms: Müssen zum Beispiel Gebäude im Alarmfall vorsorglich geräumt werden, entsteht für Nutzer von Gewerbeimmobilien Schaden durch den Nutzungsausfall. Sind sie Mieter, können sie diesen gegebenenfalls dem Betreiber in Rechnung stellen, zumindest aber entsteht für diesen ein signifikanter Imageschaden.

„Grundsätzlich lässt sich ein Defekt an einer Brandmeldeanlage natürlich nicht vollständig ausschließen“, erklärt Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH, Anbieter umfassender Schulungen zu Planung, Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen. „Sorgfalt und Professionalität, bei der Planung und Installation sowie einer regelmäßigen, fachkundigen Wartung und Instandhaltung, können jedoch Defekte durch Verschleiß verhindern und dabei helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen, bevor es zu einem Fehlalarm kommt.“

UDS Beratung vermittelt mit einem Schulungsangebot zur DIN 14675 erforderliches Fachwissen zu Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA). Aufgeteilt in thematische Einheiten vermitteln UDS-Seminare Teilnehmenden Grundlagen zu Normen und Technik sowie zur Konzeptplanung und Projektierung von Brandmeldeanlagen. UDS Beratung schult außerdem Verantwortliche Personen und bereitet sie auf die erforderliche TÜV-Prüfung vor. In Auffrischungsseminaren mit starkem Praxisbezug gewährleistet UDS Beratung darüber hinaus, dass Fachkräfte stets mit aktuell gültigen Normen und technischen Neuerungen vertraut sind.

„Fehlalarme verursachen sowohl privatwirtschaftlich als auch für die Allgemeinheit signifikanten Schaden und belasten die wichtige Arbeit der Rettungskräfte unnötige“, weiß Müller. „Mit unserem Schulungsangebot können wir einen Beitrag zum zuverlässigen Betrieb von Brandmeldeanlagen leisten und Verantwortliche  dabei unterstützen, die Zahl der Fehlmeldungen so weit wie möglich zu reduzieren.“

Quelle:

https://www.feuerwehrverband.de/…

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