Gute Vorbereitung ist alles
Während Unterkunft und Anreise auch für ungeübte Tierbesitzer zur gängigen Planung gehören, gibt es jede Menge Vorkehrungen zu treffen, die frühzeitig begonnen werden sollten: notwendige Papiere, Gesundheitszeugnisse, Genehmigungen und Versicherungen: Es kann Wochen dauern, bis man alles zusammen hat. Unter Umständen sind auch Impfungen notwendig, die einen bestimmten Vorlauf benötigen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist dies von der EU selbst übersichtlich zusammengefasst; für alle anderen Ziele sollte man sich rechtzeitig informieren, beispielsweise über die Webseite des Auswärtigen Amtes.
Im Sinne des Tieres
In der Regel beginnt jeder Urlaub mit der Wahl der Reiseart: Ist ein Flug, bei dem der Hund je nach Airline im Frachtraum reisen muss und entsprechend gestresst ist, wirklich für einen Urlaub notwendig? Übersteht der Vierbeiner eine Bahn- oder Busreise in der Transportbox? Verträgt mein Tier lange Autofahrten oder entscheide ich mich für ein nahe gelegenes Ziel? Ebenso will der Urlaubsort gut gewählt sein: Zum Beispiel gibt es Länder, in denen das Tier zunächst in Quarantäne muss. Und selbst wenn das nicht der Fall ist: Möchte ich umgekehrt das Risiko eingehen, dass mein Tier möglicherweise an Erregern erkrankt, die vor Ort vermehrt vorkommen? Mute ich ihm ein Klima zu, das es nicht gut verträgt? Entsprechend gestaltet sich auch der Koffer fürs Tier: Werden eine Kühldecke, wärmende Bekleidung oder womöglich ein Pfotenschutz benötigt? Wichtiger Hinweis der ARAG Experten: Auch das Tier benötigt eine Reise-Apotheke, die von der Zeckenzange über Mittel gegen Reiseübelkeit auch Wundsprays oder Verbandszeug enthalten sollte. Wenn der Hunde gerne schwimmt, können auch Hustensaft und Fiebermittel hilfreich sein. Übrigens: Wie man seinem Hund bei kleineren Verletzungen helfen kann, erklärt ARAG Tier-Expertin Dr. Gundula Glossner auf Youtube .
Gemeinsame Aktivitäten binden
Aber auch die Aktivitäten sollten gut überlegt und im Sinne des Tieres sein. Eine beliebte Variante ist zum Beispiel das Wandern mit dem eigenen Hund. Und in der Tat ist diese Form des Urlaubs eine gute Idee, denn durch das gemeinsame Erleben von sportlicher Betätigung und Spaß wächst die Bindung zwischen Mensch und Tier noch einmal mehr. Vor allem im Zentrum Deutschlands finden sich viele schöne Regionen. Von der Eifel über den Harz bis hin zur Sächsischen Schweiz laden Wälder und Felsformationen zum Erkunden und Spazierengehen mit aktiven Hunden ein. Hier gibt es attraktive Unterkünfte und zum Teil unberührte Natur. Alle, die etwas mehr Action erleben möchten, zieht es derweil in den Süden. Milde Temperaturen, frische Bergluft und gut ausgebaute Wanderstrecken erlauben dort sogar ein Alpenabenteuer mit Hund.
Aber auch hier gibt es ein paar Dinge zu bedenken. Denn nicht jeder Hund ist dafür geeignet, lange zu laufen und jede Vegetation zu bewältigen. In manchen Fällen reicht vielleicht auch seine ‚Puste‘ nicht aus. Daher ist eine entsprechende Vorbereitung von Mensch und Tier entscheidend für einen gelungenen Wanderurlaub: Muskulaturübungen, Konditionstraining, das Laufen mit Hundeschuhen (wichtig für die Berge) und Gleichgewichtsübungen sorgen dafür, dass Hund und Besitzer gleichermaßen Freude an der Wandertour haben. Die ARAG Experten warnen allerdings: Ein Welpe kommt für diese Art von Betätigung gar nicht in Frage, da Schäden an den Gelenken oder der Wirbelsäule drohen, solange der Hund nicht ausgewachsen ist.
Entspannen am Meer
Wanderurlaub geht auch ohne Steigungen: An Nord- und Ostsee kann man sogar mit Welpen und älteren Vierbeinern am Meer spazieren gehen. In vielen Regionen gibt es sogar spezielle Hundestrände, an denen keine Leinenpflicht herrscht. Die ARAG Experten erinnern allerdings daran, dass ein reiner Badeurlaub mit Faulenzen am Strand für Hunde schnell langweilig werden kann.
Doppelter Spaß für Scheidungshunde
Die Chance auf gleich zweimal Ferien hat übrigens der ‚Scheidungshund‘: Nach einer aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Frankenthal kann auch für Hunde ein Umgangsrecht greifen. Demnach muss nach einer Trennung der Besitzer nicht mehr zwingend eine Wahl getroffen werden, wem das Tier zugewiesen wird. Vielmehr steht laut ARAG Experten jedem der Partner eine Teilhabe zu (Az.: 2 S 149/22 vom 12.05.2023). Und auch wenn ein Tier als Sache gilt und von einer ‚Benutzungsregelung nach billigem Ermessen‘ die Rede ist, so geht es am Ende doch um die Verbindung zu einem Lebewesen, in diesem Fall einem Hund. Und der wird sich nicht beschweren, wenn er erst mit dem einen und dann mit dem anderen Lieblingsmenschen eine fröhliche Zeit verbringt. Gerne auch im Urlaub, wenn dieser tiergerecht erfolgt.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
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