Anlässlich der heutigen Anhörung zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, eine effektivere Bekämpfung der Lieferengpässe durch ein umfassendes Frühwarnsystem in Deutschland.

„Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind kein deutsches, sondern ein globales Problem. Daher gehen die geplanten ökonomischen Maßnahmen in die falsche Richtung. Denn sie belasten die Versichertengemeinschaft mit Mehrkosten, ohne die Versorgung nachhaltig zu sichern. Statt Geld der Versichertengemeinschaft ohne Effekt zu investieren, sollte vielmehr zeitnah eine direkte Sicherung der Versorgung angegangen werden: ein umfassendes Frühwarnsystem für alle zu Lasten der GKV abrechnungsfähigen Arzneimittel. Durch eine höhere Transparenz zur Liefersituation kann somit frühzeitiger auf drohende Engpässe reagiert werden. Zusammen mit weiteren Bevorratungspflichten könnten damit Lieferengpässe nachhaltig bekämpft werden.

Die mit dem Gesetz geplante Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von Rabattverträgen und Festbeträgen, die Überregulierung bei Rabattverträgen für Antibiotika und womöglich weiteren Wirkstoffen oder auch die Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent sind nicht geeignet, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherer zu machen. Im Gegenteil: Es sind deutliche Mehrausgaben zu erwarten. Dabei wird die versorgungsstabilisierende Wirkung von Rabattverträgen negiert und untergraben.“

Weiterführende Informationen finden Sie auf www.aok-bv.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de

Ansprechpartner:
Dr. Kai Behrens
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel