Für BMW spitzt sich die Lage im Abgasskandal zu: Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen, dass verschiedene Diesel-Modelle keineswegs so „sauber“ sind, wie es BMW stets behauptet. Zudem stellte die DUH auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung fest. Solche Thermofenster sind nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten und können Schadenersatzansprüche auslösen.

Abgasmanipulationen – das beträfe vielleicht andere Autohersteller, nicht jedoch BMW, heißt es beim bayrischen Autobauer. Bei BMW seien die Diesel sauber und unzulässige Abschalteinrichtungen kein Thema.

Die jüngsten Abgasmessungen der DUH im Labor und auf der Straße lassen jedoch anderes vermuten. Die getesteten Dieselmodelle wiesen unter alltäglichen Bedingungen extrem hohe Stickoxid-Emissionen auf. Sogar die höchsten Werte, die die DUH mit ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) je gemessen hat, teilte die Deutsche Umwelthilfe am 13. Juni 2023 mit. Besonders bei höheren Lastanforderungen, z.B. an Steigungen, wiesen die BMW-Modelle alarmierende Abgaswerte auf.

Den Messungen zu Folge stieß ein BMW 525d an einer Steigung bei defensiver Fahrweise mehr als 5.800 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus und überschritt den zulässigen Grenzwert für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 (180 mg/km) um das 32-fache. Nicht besser machte es in der Situation ein BMW 318d mit der Schadstoffklasse Euro 6. Er stieß mehr als 3.900 Milligramm Stickoxid pro Kilometer aus und überschritt den Grenzwert der Abgasnorm Euro 6 (80 mg/km) gleich um das 49-fache. Solche dramatischen Abweichungen von den Laborwerten ließen sich allein mit einem geänderten Straßenprofil nicht erklären, so die DUH.

Bei einer Software-Analyse der Motorsteuerung eines BMW X3 der Abgasnorm Euro 5 stellte die DUH zudem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung fest. Dadurch werde die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 18 und über 40 Grad reduziert. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen. Beträgt die Außentemperatur nur 1 Grad, liege der Stickoxid-Ausstoß des BMW X3 im realen Straßenverkehr durchschnittlich bei 2.395 mg/km. Der zulässige Grenzwert beträgt 180 mg/km. Weitere Parameter, die zu einer Reduzierung der Abgasrückführung und damit zu steigenden Stickoxid-Emissionen führen können, seien Geschwindigkeit, Last oder auch eine eingeschaltete Klimaanlage. Bei offiziellen Abgasmessungen sind Klimaanlagen immer ausgeschaltet.

Kommen auch das Kraftfahrt-Bundesamt oder das Verwaltungsgericht Schleswig zu der Überzeugung, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, droht den betroffenen BMW-Fahrzeugen der Rückruf und im schlimmsten Fall sogar der Verlust der Zulassung.

BMW steht zwar nach wie vor auf dem Standpunkt, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben. „Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könnte diese Ansicht jedoch längst überholt sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Denn der EuGH hat nicht nur deutlich gemacht, dass auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zu bewerten sind, sondern mit Urteil vom 21. März 2023 auch entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei fahrlässigem Verhalten der Autohersteller bestehen. „Den Autoherstellern muss somit nicht mehr nachgewiesen werden, dass sie mit Vorsatz gehandelt haben. Zudem können sich Autobauer nicht hinter einem Verbotsirrtum, also dass sie quasi versehentlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, verstecken. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Dr. Henning Leitz
CLLB Rechtsanwälte
Telefon: +49 (89) 552999-50
Fax: +49 (89) 552999-90
E-Mail: Leitz@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel