Der Deutsche Mieterbund kritisiert im Rahmen der Anhörung im Deutschen Bundestag den Gesetzesentwurf und die Leitplanken zum Gebäudeenergiegesetz scharf: „Der Entwurf zum Heizungsgesetz wird durch die Umsetzung der sogenannten Leitplanken noch einmal deutlich schlechter und unsozialer. In Zukunft soll die Investition in die Heizung sogar noch über eine zweite Umlage allein vom Mieter bezahlt werden – das ist Gift für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land und vor dem Hintergrund der hohen Wohnkostenbelastung vieler Mieterhaushalte politisch völlig unverantwortlich“, mahnt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

So gibt es in Ampel-Kreisen Verhandlungen mit dem Ziel, den bestehenden Mieterschutz deutlich abzuschwächen und eine zusätzliche und höhere Modernisierungsumlage als bisher einzuführen. Mit dieser Umlage sollen Vermieter beim Heizungsaustausch entlastet und Mieter stärker belastet werden. Zudem soll es zusätzliche Fördermittel zur sozialen Abfederung beim Austausch der Heizung nur für Kleinvermieter geben, große und kommunale Wohnungsunternehmen und damit ihrer Mieter und Mieterinnen drohen systematisch benachteiligt zu werden: „Der kleinste Koalitionspartner FDP treibt erneut die Grünen und die SPD beim Heizungsgesetz vor sich her, zuerst auf Kosten des Klimaschutzes, jetzt auf Kosten des Mieterschutzes. Wenn die Ampel ihre Pläne so umsetzt, ist das nichts anderes als ein 2-Klassen-System, in dem die Höhe der Mieterhöhung nach dem Heizungstausch von der Anzahl der Wohneinheiten des Vermieters abhängt. Das bedeutet letztlich die soziale Spaltung des Mietwohnungsmarktes und ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Siebenkotten.

Der Deutsche Mieterbund unterstützt die Reform des Gebäudeenergiegesetzes nur, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Daher muss die Modernisierungsumlage auf vier Prozent der Kosten gesenkt und bei höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter gekappt werden. Bei der Umlage der Investitionskosten auf die Mieter und Mieterinnen müssen mietsenkende Fördermittel pauschal berücksichtigt werden und der Anteil der Instandhaltungskosten muss korrekt und verbindlich in Abzug gebracht werden. Nur so können laut Berechnungen des Deutschen Mieterbundes warmmietenneutrale und damit sozialverträgliche Sanierungen sichergestellt werden.

Zudem müssen verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch auch die zukünftigen Heizkosten der Mieter im Blick behalten. Fast 90 Prozent aller Mietwohnungen werden fossil beheizt, daher sind nahezu sämtliche Mieterhaushalte von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Mietern drohen hohe Heizkosten, wenn z.B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden. „Die im Gesetz vorgesehen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind unzureichend. Es braucht keine Härtefallregelungen für Einzelfälle, sondern Lösungen für die 7 Millionen Mieterhaushalte, die heute schon von ihren Wohnkosten überlastet sind. Die Reduzierung der Modernisierungsumlage, bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel und ausreichende Förderung für den gesamten Wohnungssektor sind daher unerlässlich“, fordert Siebenkotten.

Unsere aktualisierte Stellungnahme zur Reform des GEG und den Leitplanken finden Sie hier.

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