Mit der fünften Stellungnahme der Regierungskommission zur Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern werden diesen pauschal Qualitätsmängel bei der Behandlung von Schlaganfällen, Krebserkrankungen und Gelenkersatz unterstellt. Dies weist die Hamburgische Krankenhausgesellschaft nachdrücklich zurück und verweist am Beispiel der Behandlung des akuten Schlaganfalls in Hamburg auf gegenteilige Ergebnisse.

Die Behandlung des akuten Schlaganfalls in dafür spezialisierten Einrichtungen, sogenannten Stroke Units, ist ein erklärtes Reformziel von Bundesminister Karl Lauterbach. Joachim Gemmel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Dieses Reformziel ist in Hamburg bereits seit 2009 vollständig umgesetzt. Die Regierungskommission arbeitet offensichtlich am grünen Tisch und ohne Kenntnis der Versorgungssituation vor Ort.“.

Zehn Krankenhäuser verfügen in Hamburg über eine zertifizierte Stroke Unit und sind somit in der Lage, bei Akutpatienten in dem kritischen Zeitfenster der ersten sechs Stunden schnellstmöglich sowohl die notwendige Diagnostik, als auch die rettende Therapie durchzuführen. Dies erfolgt entweder durch eine Lysebehandlung oder Extraktion des Blutgerinnsels über einen Kathetereingriff.

Krankenhäuser mit zertifizierter Stroke Unit sind:

  • Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf
  • Albertinen-Krankenhaus
  • Asklepios Klinik Altona
  • Asklepios Klinik Barmbek
  • Asklepios Klinik St. Georg
  • Asklepios Klinikum Harburg
  • Asklepios Klinik Nord
  • Asklepios Klinik Wandsbek
  • Marienkrankenhaus
  • UKE

Die Hamburger Sozialbehörde hat die Rettungsdienste bereits 2009 angewiesen, mit Verdachtsfällen auf Schlaganfall stets ein Krankenhaus mit Stroke Unit anzufahren. Dieses Verfahren ist Teil des Hamburger Krankenhausplans und dort seit 2009 ausführlich beschrieben, zuletzt in der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans Hamburg 2021/ 2023:

„Seit 2009 sollen Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf einen Schlaganfall ausnahmslos einer Klinik mit einer Stroke Unit zugeführt werden.

Dazu sollen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • akute halbseitige Lähmung oder Sensibilitätsstörungen,
  • akute Sprach- oder Verständnisstörung,
  • akute Sehstörung,
  • bei Symptombeginn innerhalb der letzten 24 Stunden, auch bei zwischenzeitlich eingetretener Rückbildung der Symptome (TIA=Transitorisch Ischämische Attacke),
  • mit länger bestehender Symptomatik bei Zustandsverschlechterung innerhalb der letzten 24 Stunden.

Die Patientinnen und Patienten sind vorab über die Rettungsleitstelle im Zielkrankenhaus mit der Diagnose „Verdacht Schlaganfall“ anzumelden, bei:

  • Symptombeginn innerhalb der letzten 6 Stunden (hier mit dem Zusatz „eventuell lysefähig“),
  • Bewusstseinsstörung bei Verdacht auf Schlaganfall,
  • Notarztbegleitung.

Alle Patientinnen und Patienten, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, sind in die nächstgelegene Klinik mit einer geeigneten medizinischen Notaufnahme zu transportieren.“

„Am Beispiel der Schlaganfallversorgung in Hamburg zeigt sich, dass die Akteure in Hamburg ihre Verantwortung wahrgenommen haben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung nach dem aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse zu organisieren.“, so Gemmel weiter, „Ärzte, Ärztinnen, Pflegekräfte und alle anderen Fachkräfte in unseren Krankenhäusern sind intrinsisch motiviert, die beste Qualität für ihre Patienten zu erbringen. Dies pauschal in Abrede zu stellen, wird weder der Leistung unserer Mitarbeitenden gerecht, noch der Versorgungsrealität!“

Seit 2007 veröffentlichen die Hamburger Krankenhäuser ihre Qualitätsergebnisse freiwillig im Hamburger Krankenhausspiegel. In Hamburg wird neben den gesetzlichen bundesweiten Verfahren der Qualitätssicherung ein zusätzliches Landesverfahren für die Behandlung des akuten Schlaganfalls durchgeführt und gleichermaßen veröffentlicht. Dass die Ergebnisse dieses Verfahrens eine gute Qualität nachweisen, kann krankenhausbezogen im Hamburger Krankenhausspiegel nachgelesen werden. Fast 10.000 Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall wurden im Jahr 2021 in den zehn Krankenhäusern mit Stroke Unit behandelt. Ein weiteres Krankenhaus hat mit Daten von 84 Patientinnen und Patienten ebenfalls an dem Qualitätssicherungsverfahren teilgenommen, aber folgerichtig gemäß der Qualitätsergebnisse keine schnelle Bildgebung und auch keine schnelle Thrombolyse durchgeführt, da es nicht über eine Stroke Unit verfügt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass über 99 % der Patientinnen und Patienten mit Schlaganfall unmittelbar in einem Krankenhaus mit Stroke Unit behandelt wurden.

„Wir weisen die Aussagen der Regierungskommission zur Behandlungsqualität zurück“, so Joachim Gemmel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft. „Hamburg hat den Prozess der Spezialisierung in den vergangenen 20 Jahren bereits weitgehend durchlaufen. Unsere Qualitätsergebnisse sind im hamburger-krankenhausspiegel.de für viele Behandlungen nachzulesen. Wir halten es weder für gerechtfertigt, den Patientinnen und Patienten zu suggerieren, sie hätten in Hamburger Kliniken schlechte Qualität zu fürchten, noch die hochqualifizierte Arbeit unserer Mitarbeitenden herabzusetzen.“

Über Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hamburg. Sie vertritt die Interessen von 35 öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern in Hamburg und Umgebung. Jährlich versorgen Hamburgs Kliniken allein stationär mehr als 500.000 Patientinnen und Patienten, davon ein Drittel aus den angrenzenden Bundesländern. Mit mehr als 32.500 Beschäftigten sind die Hamburger Krankenhäuser – zusammengenommen – einer der größten Arbeitgeber der Stadt.

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