Die EU-Kommission will es Verbrauchern erleichtern, ihre eigenen Daten bei Versicherungen, Banken und Zahlungsdienstleistern für sie selbst oder einen Drittanbieter zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sie individuellere Produkte, bessere Datenzugang und eine bessere Entscheidungsgrundlage für finanzielle Entscheidungen bekommen.
Kein eindeutiger Fokus des Anwendungsgebiets
Aufgrund der großen Vielfalt der Produkte der Versicherungswirtschaft würden das definierte Regelwerk einen Großteil der Versichertendaten ausmachen. „Die EU-Kommission will die Unternehmen innerhalb kurzer Zeit verpflichten, komplexe Zugänge für große Teile der Daten bei Versicherungen zu schaffen“, sagt Asmussen. Die vollständige Implementierung in den Unternehmen sowie die Inbetriebnahme der technischen Infrastruktur können zu erheblichen Kosten führen. Eine große Herausforderung sind auch die nötigen Datenstandards, die es zurzeit noch nicht gibt. Grundsätzlich positiv sehen die Versicherer, dass die Finanzindustrie die Entwicklung dieser Standards selbst vorantreiben soll.
Um greifbare Ergebnisse für die Kunden erzielen zu können und die Unternehmen wirtschaftlich nicht zu überfordern, fordern die Versicherer ein schrittweises Vorgehen. „Die EU sollte zunächst konkret definierte Anwendungsfälle mit greifbarem Kundennutzen pilotieren. Fallen die Pilotergebnisse positiv aus, könnten die einbezogenen Daten sukzessive erweitert werden“, sagt Asmussen. „Es ist wichtig, dass das Vorhaben kein Schnellschuss wird.“ Konkret setzen sich die Versicherer dafür ein, dass zum Start der Umfang der Daten reduziert und die Umsetzungszeit von den vorgesehenen 24 Monaten auf 36 Monate verlängert wird.
Angemessene Berücksichtigung der Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts
Ein weiterer Anpassungsbedarf besteht in der Proportionalität von versicherungsüblichen Verträgen. Der Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs behandelt alle Verträge gleich. Teilweise laufen Versicherungsverträge jedoch seit Jahrzehnten. „Es wäre unverhältnismäßig, mit Rechtsunsicherheiten verbunden und kostspielig, alle bestehenden Verträge rückwirkend an die neuen Datenzugangs-Anforderungen anzupassen. Das würde kleine als auch mittlere Versicherer wirtschaftlich und personell überfordern“, so Asmussen. Der GDV wird deshalb auch in diesem Jahr Versicherungskundinnen und -kunden befragen.
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