Im Haushaltsplan sucht man die jährliche Beteiligung des Bundes von 1 Mrd. Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung für 2024 vergeblich. Durch den Wegfall des Bundeszuschusses übernimmt damit für 2024 und 2025 die Versichertengemeinschaft die Zahlungsfähigkeit der SPV. Spätestens im Jahr 2026 geht dem Ausgleichsfonds das Geld aus. Finanzfachleute rechnen mit einem Fehlbestand von 7 Mrd. Euro zum Jahresende.

„Die Finanzierungsgrundlage der sozialen Pflegeversicherung wird nun zum wiederholten Male auf dem Verschiebebahnhof der Legislaturperioden abgestellt. Höhere Versichertenbeiträge sollen es richten, werden aber zukünftig nicht ausreichen. Nachhaltige Finanzierung ist ein Versprechen an nachfolgende Generationen und steht für Stabilität des Systems“, so Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

„Die kleinteiligen Änderungen in zahlreichen Gesetzgebungsverfahren zeigen deutlich, woran es in der Pflegeversicherung mangelt: An gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Es ist an der Zeit die soziale Pflegeversicherung grundlegend auf neue Beine zu stellen. Das Denken in Sektoren und in einzelnen Sozialgesetzbüchern müssen wir endlich hinter uns lassen, wenn wir uns den Herausforderungen von heute und morgen wirksam stellen und volle Verantwortung für die Pflege als Teil der gesundheitlichen Versorgung übernehmen wollen.“, so Franz Knieps weiter.

Gemäß dem bereits verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat sich die Bundesregierung unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der SPV vorzulegen. Dann sollte man sich im BMG an den Koalitionsvertrag und die zur Stabilisierung der Finanzierung darin enthaltenen Steuerzuschüsse für sozialversicherungsfremde Leistungen erinnern und davon abkommen, die Lasten auf die zukünftigen Generationen zu verteilen. Vor allem die Bundesländer müssten ihrer Verpflichtung der Investitions- und Ausbildungskostenfinanzierung endlich nachkommen. Föderalismus könne sich nicht darin erschöpfen, permanent Lasten auf den Bund und/oder die Beitragszahlenden zu verschieben, so Knieps. „Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen!“

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