Neben der Stärkung der Suizidprävention stand die Regulierung der Suizidhilfe auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. „Wir bedauern es sehr, dass mehr als drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts immer noch keine Entscheidung über einen gesetzlichen Rahmen getroffen wurde, den die assistierte Suizidhilfe so unbedingt braucht. Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden,“ so Welskop-Deffaa. Der Deutsche Caritasverband hatte sich in den letzten Wochen für den Antrag Castellucci/Heveling ausgesprochen und dabei hervorgehoben, wie wichtig etwa ein Werbeverbot und die Einführung einer Altersgrenze aus seiner Sicht sind.
„Auch wenn der Bundestag heute kein Gesetz verabschiedet hat, weil keiner der Entwürfe die erforderliche Mehrheit bekommen hat, ist aus unserer Sicht weiterhin eine gesetzliche Regulierung dringend notwendig. Wir wollen uns als Caritas weiter aktiv für eine Kultur des guten Lebens und guten Sterbens einsetzen – in unseren Einrichtungen, in unseren Diensten und in unserer Gesellschaft. Es darf nicht sein, dass sich alte und kranke Menschen gedrängt fühlen zu begründen, warum sie weiterleben wollen. Wir wollen immer wieder neu Menschen Nähe schenken, gerade auch denen, die lebensmüde und einsam sind“, betont Welskop-Deffaa.
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