„Der Beschluss der Länder zeigt trotz vieler wichtiger Punkte die mittlerweile vorherrschende Verzweiflung, die personell bedingte pflegerische Notlage zumindest einigermaßen zu sichern. Anstatt konsequent selbst zu handeln, verweisen die Länder auf den Bund und die Arbeitgeber. Solche Spielzüge können wir uns schon längst nicht mehr erlauben. Dem Beschluss fehlen wesentliche Punkte, um der Profession Pflege eine sinnvolle Perspektive für ihren Beruf zu geben.
Die Länder weisen auf moderne und attraktive Berufsfeder hin und wollen diese ´ggf.´ mit erweiterten Kompetenzen schaffen. Solche Einschränkungen sind völlig fehl am Platz. Die Heilkundeausübung muss kommen. Bund und Länder müssen endlich begreifen, dass ohne die vollumfängliche Nutzung der bereits vorliegenden Kompetenzen der Profession Pflege unser Gesundheitssystem nicht mehr überlebensfähig ist.
Direkt in der Verantwortung sind die Länder bei der Pflegeassistenzausbildung. Anstatt direkt endlich Einigkeit mit einer zweijährigen bundeseinheitlichen Ausbildung zu schaffen, werden Vertreter*innen der GMK in eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Eckpunkten für den Entwurf eines Berufsgesetzes für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung entsandt. Das Stückwerk der Länder mit ihren 16 unterschiedlichen Bildungsbaustellen bleibt. Das ist ein Widerspruch zum eigenen Anspruch der Länder ´keine Zeit zu verlieren´. Dringend benötigt werden Mitarbeiter*innen mit einer Pflegeassistenzausbildung für die seit 1. Juli 2023 mögliche Umsetzung des Personalbemessungssystems in der stationären Langzeitpflege.
An dieser Stelle haben die meisten Bundesländer versagt und lassen die Pflegeeinrichtungen alleine. Der Deutsche Pflegerat hält es für absolut erforderlich, dass die GMK den Beschluss fasst, die Pflegeassistenzausbildung direkt dem Bund zu übertragen und damit die notwendige Einheitlichkeit der Ausbildung schnell zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen die Länder endlich die notwendigen schulischen Ausbildungskapazitäten schaffen. Die generalistische Pflegeausbildung zeigt, wie Erfolg geht.
Der Deutsche Pflegerat erwartet weiter, dass sich die Länder in der GMK eindeutig dazu bekennen, dass die Profession Pflege Selbstverwaltungsstrukturen benötigt. Gemeinsam müssen sich die Länder für eine bundesweite Etablierung von Pflegekammern aussprechen und deren Umsetzung vorantreiben. Ein solch klares Bekenntnis wäre sinnvoll gewesen, anstatt Allgemeinplätze zu wiederholen und die Verantwortung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen fast ausschließlich an den Bund und die Arbeitgeber abzuschieben.
Ausdrücklich gewarnt wird davor, dass eine vermeintliche Lösung zur Behebung des bereits heute bestehenden gravierenden Personalmangels in der Pflege darin gesucht wird, bestehende Qualitätsvorgaben abzusenken. Die von den Ländern vorgeschlagene Überprüfung der Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus darf nicht zu einem solchen Ergebnis führen. Die Patienten und Pflegebedürftigen haben ein Recht auf eine gute pflegerische Versorgung. Dieser Grundsatz muss bei allen Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen garantiert werden.“
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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