„Der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser und der politische Druck angesichts der sinkenden Zustimmungswerte zur Ampelkoalition haben zusammen nun offenbar das bewirkt, was schon lange keiner mehr erwartet hat: Es gibt eine Einigung zwischen Bund und Ländern auf die Eckpunkte zur Krankenhausreform – auch wenn der Freistaat Bayern dagegen gestimmt und sich das Land Schleswig-Holstein enthalten hat.

Gleichwohl im Papier noch viele Prüfaufträge und abstrakte Formulierungen enthalten sind, kann Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beruhigt in die Sommerpause gehen. Er hat geliefert. Zumindest auf dem Papier sind die Kernpunkte seiner Reform – einheitliche Qualitätsstandards, deren Überprüfung und das Versprechen gemeinsamer Regeln im Hinblick auf länderindividuelle Entscheidungen – gerettet, ohne gleich mit der Gießkanne weitere finanziellen Mitteln in die bestehenden Strukturen auszuschütten.

Kritisch wird darauf geachtet werden müssen, welche Maßnahmen geplant sind, um die Auszahlung der Pflegebudgets zu beschleunigen. Des Weiteren ist zu prüfen, welche Auswirkungen die Beibehaltung der Sicherstellungszuschläge und die geplanten weiteren Zuschläge für einzelne Bereiche auf die Finanzierung haben werden.

‚Entökonomisierung‘ darf nicht dazu führen, unwirtschaftliche und nicht bedarfsnotwendige Strukturen zu erhalten. Wenn über eine ‚Entkommerzialisierung‘ die Anreize entfallen, medizinisch fragwürdige und nicht notwendige Eingriffe durchzuführen, oder ohne entsprechende Qualifizierung lukrative Leistungen zu erbringen, so wäre ein großer Schritt getan. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal den ‚Verbotsvorbehalt‘, der für die Krankenhäuser gilt, hinterfragen.“

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