In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken festgelegt, dass private Krankenversicherungen (PKV) beim Eigenbezug von Arzneimitteln über die eigene Apotheke lediglich den Einkaufspreis erstatten müssen. Der fiktive Apothekenabgabepreis auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) spielt in diesem Fall keine Rolle. Dieser Beschluss wurde am 22. Februar 2021 unter dem Aktenzeichen 1 U 218/19 gefasst.

Der OLG-Beschluss bedeutet, dass selbstständige Apotheker, die ihre rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel direkt über ihre eigene Apotheke beziehen, lediglich die tatsächlichen Kosten für den Einkauf dieser Medikamente erstattet bekommen. Dies schließt den Apothekeneinkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer ein.

Diese Entscheidung hat potenzielle Auswirkungen auf die Erstattungspolitik der PKV und kann sich auf die Versicherten auswirken. Die Begrenzung der Erstattung auf den Einkaufspreis ermöglicht es den Krankenversicherungen, Kosten einzusparen. Dies kann dazu führen, dass die Versicherten niedrigere Erstattungsbeträge erhalten, insbesondere wenn sie regelmäßig auf rezeptpflichtige Fertigarzneimittel angewiesen sind.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Entscheidung nur für den Eigenbezug von Arzneimitteln über die eigene Apotheke gilt. Sie hat keine Auswirkungen auf die Erstattungspolitik der PKV für andere Versicherte oder den Bezug von Medikamenten über andere Kanäle.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf zukünftige Rechtsprechungen und Diskussionen über die Erstattungspolitik der PKV auswirken wird. Versicherte sollten ihre individuellen Versicherungsbedingungen überprüfen und bei Fragen zur Erstattungspolitik den direkten Kontakt zur Krankenversicherung suchen oder rechtlichen Rat einholen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel