Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom Juli 2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. In Rheinland-Pfalz sind die Eigenanteile in 2023 im Vergleich zum Jahresanfang um 218 Euro auf durchschnittlich 2.717 Euro[1] gestiegen. Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt um 315 Euro (2022: 2.344 Euro; 2023: 2.659 Euro). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 275 Euro mehr (2022: 2.151 Euro; 2023: 2.426 Euro). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 236 Euro (2022: 1.958 Euro; 2023: 2.194 Euro) und ab 36 Monaten von 187 Euro (2022: 1.717 Euro; 2023: 1.904 Euro) zu Buche. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz durchschnittlich bei 888 Euro[2].

Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne

Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist. Diese Kosten müssen derzeit die Pflegebedürftigen zu 100 Prozent tragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.

Bundesländer zu Investitionskostenübernahme verpflichten

„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, sagte Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. „Es kann aber nicht sein, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, läuft etwas gründlich schief.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern, so Schneider weiter. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahlenden lastet. Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz ad hoc um durchschnittlich 463 Euro pro Monat entlasten.”

[1] Ohne Berücksichtigung der Zuschläge zum Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

[2] Zum 1. Juli 2023 betrug der EEE in RLP 1.161 Euro (ohne Berücksichtigung der Zuschläge der Pflegekassen seit Anfang 2022).

 

Über Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

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