Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne
Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist. Diese Kosten müssen derzeit die Pflegebedürftigen zu 100 Prozent tragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit Juli 2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.
Bundesländer zu Investitionskostenübernahme verpflichten
„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, sagte Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. „Es kann aber nicht sein, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, läuft etwas gründlich schief.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern, so Schneider weiter. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahlenden lastet. Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz ad hoc um durchschnittlich 463 Euro pro Monat entlasten.”
[1] Ohne Berücksichtigung der Zuschläge zum Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
[2] Zum 1. Juli 2023 betrug der EEE in RLP 1.161 Euro (ohne Berücksichtigung der Zuschläge der Pflegekassen seit Anfang 2022).
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