Die Basis für die ambulante Vergütung, der so genannte Orientierungspunktwert (OPW), ist in den letzten zehn Jahren um magere 14,9 Prozent gestiegen, das sind im Schnitt 1,35 Prozent pro Jahr und liegt damit weit unter der Inflationsrate. Im selben Vergleichszeitraum sind die Ausgaben für die medizinische Versorgung in Krankenhäusern um 36,7 Prozent, die der gesamten GKV sogar um 52,4 Prozent in die Höhe geschossen.
„Insbesondere die Zuwächse in der Krankenhausversorgung bilden den kontinuierlich ansteigenden Behandlungsbedarf, den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung in diesem Zeitraum ab. Wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass die Investitionskosten für Krankenhäuser von den Ländern übernommen werden, die Praxisärzte ihre Investitionen aber alleine stemmen müssen, wird diese Fehlentwicklung erst richtig deutlich“, stellt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich fest.
Die ambulante Versorgung in Deutschland, rund 550.000.000 Behandlungsfälle im Jahr, wird derzeit von 55.000 Hausärzten und 90.000 Fachärzten flächendeckend in rund 100.000 Praxen organisiert. Doch der wirtschaftliche Druck steigt von Jahr zu Jahr. Die Stichworte hierfür sind die über 30 Jahre andauernde Budgetierung sowie schlechte Auszahlungsquoten und Regresse.
Hinzu kommen aktuell die Inflation, steigende Energiepreise und ein sich verschärfender Fachkräftemangel, vor allem durch Abwerbung von Personal durch finanziell besser ausgestattete Krankenhäuser und Krankenkassen.
In Folge verzeichnet der Virchowbund unter seinen Mitgliedern bereits seit längerem eine vermehrt vorzeitige Praxisabgabe oder den Verkauf von Praxissitzen mit anschließender Festanstellung. Dies hat mittlerweile vorwiegend wirtschaftliche Gründe.
„Die Preisentwicklung der letzten zehn Jahre für die medizinische Versorgung zwischen Krankenhaus und Praxis klafft um rund 22 Prozentpunkte auseinander. Unter Berücksichtigung des Erlösanteils durch GKV-Einnahmen von 70 Prozent in den Praxen liegt der aktuelle Rückstand daher bei 15,4 Prozent“, rechnet Dr. Heinrich vor.
Bei den anstehenden Preisverhandlungen mit den Krankenkassen fordert der Virchowbund daher eine Anhebung des Orientierungspunktwertes basiswirksam um mindesten 15 Prozent. Dieser könnte einmalig als Investitions- und Fachkräfte-Zuschlag erfolgen. „In der Folge muss dann aber die Systematik der Preisfindung zum Orientierungspunktwert zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband neu und bedarfsgerecht gestaltet werden. Gegebenenfalls muss hierzu das Gesetz entsprechend geändert werden“, so der Bundesvorsitzende.
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