Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichkeit. Angebote zur Prävention von Gewalt an und durch Jugendliche gehören seit vielen Jahren zum festen Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes. Denn altersdifferenzierte und entwicklungsadäquate Gewaltprävention ist keine einmalige Veranstaltung, sondern vielmehr ein andauernder gesamtgesellschaftlicher Prozess.

Wenngleich die alljährlich veröffentlichten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik einen Anstieg bei der Kinder- und Jugendkriminalität nachweisen, sollte die Kinder- und Jugendhilfe nicht in einen Alarmismus verfallen. Die Autorinnen und Autoren der aktuellen Ausgabe von KJug machen dies deutlich. Neben der Einordnung und Interpretation der Zahlen und Gewaltformen werden konkrete Projekte vorgestellt.

Die wiederauflebende Diskussion um eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters war in diesem Zusammenhang zu erwarten. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz erteilt dieser aktionistischen Forderung jedoch eine eindeutige Absage, denn Prävention geht vor Sanktion!

Prof. Dr. Dirk Baier: Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Jugendkriminalität in Deutschland

Prof. Dr. Ahmet Toprak: War früher alles besser? Gewalt unter Jugendlichen am Beispiel von gruppenbezogener Verhaltensweise

Dr. Bettina Grüne, Dr. Sabrina Hoops, Dr. Diana Willems: »Die Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter… bleibt auch in Krisenzeiten eine gesamtgesellschaftliche, in erster Linie pädagogische Aufgabe.«

Franz Hilt: Das Mehr-Ebenen-Programm Konflikt-KULTUR

Gabriele Bänsch: Kampagne gegen (Waffen-)Gewalt: »#KölnSafe…«

Im Fokus: Die Strafmündigkeitsgrenze

Prävention geht vor Sanktion! – Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Strafmündigkeit bei 14 Jahren belassen! – Vorstand und Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

Jutta Croll: Algorithmen basierte Empfehlungen und deren Wirkung auf Kinder und Jugendliche. Eine kinderrechtliche Perspektive auf das Aufwachsen in von digitalen Medien geprägten Lebenswelten

Aus der Hochschule – Dr. Cindy Dagott: Selbstverpflichtungen gegen sexualisierte Gewalt. Das System partizipativer Kontrolle

Recht – Dinah Huerkamp: Ein Herz kann man nicht reparieren!? Schock als Schaden: Schmerzensgeldanspruch nach mitgeteiltem sexuellem Missbrauch des eigenen Kindes – Zur überfälligen Gleichstellung physischer und psychischer Beeinträchtigungen

Die Ausgabe 3-2023 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel » Prävention contra Jugendgewalt « ist zum Preis von 16,- € zu beziehen beim Herausgeber: Bundes-arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin • material@bag-jugendschutz.dewww.kjug-zeitschrift.de

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