Ende Juni hat die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) den sofortigen bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts beschlossen, das von 2024 an verpflichtend sein soll. Seit Juli soll das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgerufen werden können. Indes sind die technischen Voraussetzungen in Praxen und Apotheken noch gar nicht flächendeckend vorhanden, sodass beim Start die gesamte Telematikinfrastruktur (TI) kurzzeitig zusammenbrach.

„Die Zahnärzteschaft ist digitalen Anwendungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen, aber das E-Rezept mit der Brechstange durchzusetzen, wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach offenbar vorschwebt, das kann nicht funktionieren“, sagt Digitalvorstand Dr. Kai-Peter Zimmermann vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Auch wir sind für eine sicherere, schnellere, einfachere Verordnung und Abgabe von Medikamenten, doch müssen zuvor in den Praxen und Apotheken die Softwaresysteme fit gemacht werden.“ Erst wenn das Einlesen der eGK in den Apotheken flächendeckend möglich sei, sollten die Praxen nach und nach beginnen, das E-Rezept zu testen, fordert Zimmermann und schließt sich damit den Argumenten derjenigen an, die in der gematik-Gesellschafterversammlung für das Beibehalten eines stufenweisen Rollouts votiert hatten.

Im nun vorliegenden Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Digitalgesetz ist vorgesehen, Praxen die Vergütung ihrer vertragsärztlichen Leistungen um ein Prozent zu kürzen, bis der Nachweis der E-Rezept-Tauglichkeit erbracht wird. „Diese Sanktionspolitik des BMG ist inakzeptabel – zumal dann, wenn unüberlegte Schnellschüsse auf dem Rücken von Praxen und Patienten ausgetragen werden sollen wie das nun wieder beim E-Rezept der Fall ist“, sagt Zahnarzt Zimmermann und fordert das BMG auf, technisch nachzusteuern und erst dann den bundesweiten Rollout fortzusetzen.

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