Die Betreiberin eines Online-Casinos war zur Rückzahlung der Verluste eines Spielers verurteilt worden. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung wehrte sie sich und legte Berufung ein. Die Berufung hat jedoch keine Aussicht auf Erfolg, wie das OLG Brandenburg mit Hinweisbeschluss vom 18. Juli deutlich machte. Damit wird es dabei bleiben, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts hat.

Grund ist, dass bis zum 1. Juli 2021 Online-Glücksspiele, einschließlich Online-Poker und Sportwetten im Internet, in Deutschland mit wenigen Ausnahmen verboten waren. Dennoch haben die Betreiber von Online-Casinos diese Spiele über deutschsprachige Websites für deutsche Spieler leicht zugänglich gemacht. „Als Konsequenz davon werden die abgeschlossenen Spielverträge als nichtig betrachtet, und die Glücksspielanbieter haben keinen rechtlichen Anspruch auf das eingezahlte Geld. Somit sind die Spieler berechtigt, die Rückerstattung ihrer Verluste zu verlangen.“ Sagt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte.

Zahlreiche Gerichte und Oberlandesgerichte haben mittlerweile entschieden, dass dieser Rückzahlungsanspruch der Spieler besteht und die Anbieter der illegalen Online-Glücksspiele den Verlust ersetzen müssen. In diese Entscheidungen reiht sich der Hinweisbeschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nahtlos ein.

Das OLG stellte fest, dass das Urteil des Landgerichts der im Wesentlichen einheitlichen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht und eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Daran ändere auch das Vorbringen der Beklagten nichts, dass sie nach den Vorgaben des maltesischen Glücksspielrechts mindestens 85 Prozent der Spieleinsätze wieder ausschütten müsse. Das OLG Brandenburg verwies auf ein Urteil des OLG Dresden vom 27.10.2022, nachdem diese sog. Return-to-Player-Quote nichts daran ändere, dass der Kläger seine Einsätze auf ein der Beklagten zurechenbares Konto gezahlt und Geld verloren hat. Die Mindestausschüttungsquote bestehe gegenüber der Gesamtheit der Spieler nicht aber gegenüber dem einzelnen Spieler (Az.: 10 U 736/22).

Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Oberlandesgericht Brandenburg die Berufung zurückweisen wird. Die Parteien haben bis Mitte September Zeit, um zu dem Beschluss Stellung zu nehmen. Rechtsanwalt Cocron: „Es ist davon auszugehen, dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird und die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust zurückzahlen muss.“

Der Hinweisbeschluss des OLG Brandenburg ist ein weiterer Beleg dafür, dass Spieler gute Chancen haben, ihren Verlust zurückzuholen. „Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist“, so Rechtsanwalt Cocron.

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