Beide Seiten stimmten darin überein, dass das Vorhaltebudget unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden muss, um ökonomische Fehlanreize zu vermeiden. Sicherstellungszuschläge seien weiterhin unabhängig vom Vergütungssystem zu gewähren und dürften nicht Teil des Vorhaltebudgets werden. Carola Reimann: „Eine Vorhaltekostenfinanzierung stabilisiert die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser und verhindert ökonomische Fehlanreize bei der Leistungserbringung.“ Susanne Johna: „Da die Umstellung der Krankenhausfinanzierung nach derzeitiger Planung noch viele Jahre in Anspruch nehmen wird, ist dafür zu sorgen, dass in der Zwischenzeit keine versorgungsrelevanten Strukturen abgebaut werden.“ Laut AOK-Vorschlag soll sich die Höhe der Vorhaltebudgets an der bedarfsbezogenen Zuweisung der Leistungsgruppen orientieren und somit den tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung widerspiegeln. Für den Marburger Bund ist entscheidend, dass durch die Vorhaltekostenfinanzierung alle patientennahen Personalkosten abgedeckt sind.
Eine komplette Abkehr vom Fallpauschalensystem, wie vom Marburger Bund gefordert, lehnt der AOK-Bundesverband unter Verweis auf den Leistungsbezug der Vergütung ab. Im Zusammenspiel mit der geplanten Vorhaltefinanzierung würden die Krankenhäuser zukünftig besser in der Lage sein, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Einigkeit bestand darin, dass die Entbürokratisierung der Versorgung einen größeren Stellenwert bekommen muss. AOK-Bundesverband und Marburger Bund werden daher auf der Fachebene gemeinsam erörtern, welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Rahmen der Reform kurzfristig umgesetzt werden können.
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