Reinfall mit Reisegutscheinen – Vorsicht vor Betrug
Ein Reiseveranstalter muss keine Gutscheincodes einlösen, die ein Betrüger bei ihm erschlichen und dann an ahnungslose Personen weiterverkauft hat. Dies entschied das Landgericht Koblenz am 31. August 2022 (AZ: 4 O 101/22). Darauf weist das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Mehr