Verbraucherschutzministerin Nonnemacher: „Energiekrise und drastische Preiserhöhungen haben den Beratungsbedarf bei der Verbraucherzentrale Brandenburg deutlich ansteigen lassen. Die Verbraucherzentrale hat schnell darauf reagiert und ihr Angebot – mit Hilfe der Landesregierung – deutlich ausgebaut. Aus dem ‚Brandenburg-Paket‘ unterstützen wir den Ausbau der VZB-Beratungsstrukturen zur Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbraucher in der aktuellen Energiepreiskrise mit zusätzlich 571.000 Euro bis Ende 2024.“
Die Nachfrage nach Hilfe stieg im Jahr 2022 um mehr als ein Drittel gegenüber dem Vorjahr auf rund 67.000 Kontakte. Diese verteilen sich auf über 16.500 umfängliche Beratungen vor Ort, telefonisch oder per Videochat. Hinzu kamen rund 41.500 persönliche Kurzinformationen, Ver- und Hinweise. Außerdem nahmen mehr als 8.900 Menschen an Web-Seminaren und weiteren Gruppenangeboten teil.
Energie weiterhin Schwerpunkt
Der Trend verstärkte sich nochmals: So ging es in jeder zweiten Beratung der VZB im Jahr 2022 um Energieverträge und Energiesparen (50 Prozent). Im Jahr 2021 waren es noch (bereits überdurchschnittliche) 32 Prozent gewesen. Und auch aktuell ist kein Ende in Sicht: Im ersten Halbjahr 2023 nahmen Energiethemen 59 Prozent der Gesamtnachfrage nach Beratung ein. Die Probleme drehen sich um Preis- oder Abschlagserhöhungen, nicht anerkannte Kündigungen, untergeschobene Verträge und undurchsichtige Abrechnungen. Hinzu kommen nicht-rechtliche Anfragen rund um das Energiesparen, Heizungsmodernisierung und Photovoltaik.
Eine zentrale Maßnahme zur Entlastung der Haushalte und Stärkung der Menschen im Land war die Einführung der Kostenfreiheit bei der Energierechtsberatung seit dem 17. Oktober 2022 mit Unterstützung des Verbraucherschutzministeriums. Hierüber kann die VZB kurzfristigen Vertragsproblemen und Unsicherheiten der Verbraucher:innen begegnen und gleichzeitig gegen Energieversorger vorgehen, die sich nicht an geltendes Recht halten.
Dauerbrenner Finanzen – Prozessauftakt zur ersten Musterfeststellungsklage im Land
Die Nachfrage nach Finanz- und Versicherungsthemen blieb mit 19 Prozent hoch. Verbraucher:innen suchten die Verbraucherzentrale beispielsweise zu unzulässigen Kontoführungsgebühren und deren Rückerstattung oder zu wenig gezahlter Prämienspar-Zinsen durch Sparkassen auf.
So stellte der Prozessauftakt zur ersten Musterfeststellungsklage im Land am 14. Dezember 2022 vor dem hiesigen Oberlandesgericht ein besonderes Zeichen in der Verbraucherschutzarbeit im Land dar. Die Verbraucherzentrale Brandenburg klagt gegen die Sparkasse Barnim, die aus ihrer Sicht über Jahre hinweg zu wenig Zinsen an ihre Kund:innen gezahlt hat.
VZB-Geschäftsführer Rumpke: „Über 200 Betroffene haben sich unserer ersten Musterklage angeschlossen, mit der wir faire Zinsen für die Sparer:innen erstreiten wollen. Das von der VZB geführte Verfahren ist noch nicht beendet. Als nächster Schritt soll ein Sachverständigengutachten Klarheit zu den Berechnungsgrundlagen bringen.“
Im Jahr 2022 brachte die VZB zudem ihre zweite Musterklage auf den Weg – gleiches Thema, andere Sparkasse. Für das Verfahren gegen die Sparkasse Spree-Neiße ist ein erster Verhandlungstermin am 25. Oktober 2023 vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht geplant. Bis zum Vortag können sich Betroffene noch in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um sich dieser Musterfeststellungsklage anzuschließen. Zudem läuft ein vergleichbares Verfahren gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland.
Unterstützung für Ukrainer:innen
Um den Schutzsuchenden aus der Ukraine die Ankunft in Deutschland zu erleichtern, erstellte die VZB kurzerhand umfangreiche Informationen. So umfassen die von der VZB für alle Verbraucherzentralen bundesweit erarbeiteten und übersetzten Webtexte Auskünfte zu Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Unterkunft und Registrierung, Mobilität, Telefonie- und Internettarifen, Geldtransfer von der und in die Ukraine, Kontoeröffnung in Deutschland sowie Beratung zu verbraucher-rechtlichen Themen. Außerdem entwickelte die VZB einen Flyer für Multiplikator:innen in der Geflüchtetenarbeit. Über das bundesgeförderte Projekt „Digi-Tools ohne Sprachbarrieren“ realisiert sie weitere Verbrauchertexte zu relevanten Fragestellungen auf Ukrainisch.
VZB-Geschäftsführer Rumpke: „Ob Stromvertrag, Mobilfunk oder Kontoeröffnung – die Herausforderungen für Menschen, die neu nach Deutschland kommen, sind vielfältig. Die VZB hilft Migrant:innen mit ihren mehrsprachigen Angeboten dabei, sich im Verbrauchalltag zurechtzufinden und unterstützt damit die Integration.“
Mehr Teilhabe im ländlichen Raum: ein Digimobil für Süd-Brandenburg
Im Jahr 2022 konnte die VZB die mobile Verbraucherberatung per Videochat im ländlichen Raum ausbauen. Nachdem das erste Digimobil im Norden Brandenburgs institutionalisiert ist, förderte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ein weiteres Fahrzeug für Süd-Brandenburg. So ist die VZB mit ihren beiden Digimobilen nunmehr auf über 30 Marktplätzen und vor Rathäusern präsent, wo sie Verbraucherberatung per Videochat anbietet, informiert und hier mit den Kommunen kooperiert.
Jahresbericht zum Download
Der aktuelle Jahresbericht mit weiteren Zahlen, Themen und Rahmendaten zur VZB steht unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/unsere-jahresberichte zum Download bereit.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
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