Die deutliche Zunahme der Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 ist kein Indikator für einen langfristigen Insolvenzanstieg, sondern ein Nachholeffekt aufgrund der ausgelaufenen staatlichen Hilfen während der Coronajahre. Im langjährigen Vergleich liegen die Zahlen noch unter den Zahlen des wirtschaftlich guten Jahres 2019.

Mit heutiger Pressemitteilung* berichtet das Statistische Bundesamt über das aktuelle Insolvenzgeschehen im Mai 2023 sowie die Entwicklung für den zurückliegenden Monat Juli. Demnach haben 1.478 Unternehmen im Mai 2023 ihre Insolvenz anmelden müssen. Dies entspricht einem Anstieg von 19,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für den zurückliegenden Monat Juli weist die amtliche Insolvenzstatistik nach vorläufigen Angaben einen Anstieg um 23,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat aus.

Trotz deutlichem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen im Juli sehen wir nicht die vielfach erwähnte Insolvenzwelle“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Das Insolvenzgeschehen wurde während der Coronajahre von staatlicher Seite deutlich beeinflusst und abgemildert. Auch so ein deutlicher Anstieg jetzt bedeutet vor allem nur eine Normalisierung des Insolvenzgeschehens. Die Zahlen liegen noch unter den Werten des wirtschaftlich guten Jahres 2019“, so der VID-Vorsitzende.

Auch die Mitglieder des VID spüren in ihrer täglichen Arbeit das erhöhte Insolvenzaufkommen. „Der Anstieg der Insolvenzen ist mehrheitlich auf einen Nachholeffekt zurückzuführen. Eine Vielzahl der jetzt von Insolvenz betroffenen Unternehmen hat sich schon vor der Coronapandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden. Durch die Vielzahl staatlicher Hilfen während der Pandemie und des Ukrainekriegs wurde bei diesen Unternehmen der Eintritt in die Insolvenz nur aufgehalten. Jetzt sehen wir die Marktbereinigung, die mit einer Insolvenz einhergeht“, so Niering.

Quellen:

* 23,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_314_52411.html)

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/August 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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