Deutschlands führender Ökoanbauverband Bioland lädt gemeinsam mit der Umwelt- und Naturschutzorganisation NaturGarten e.V. im Rahmen der im vergangenen Jahr initiierten Insektenlobby zur Wahlurne. Dabei wird nicht nur eine Pflanze des Jahres gekürt, sondern eine Pflanze in ihrer festen Beziehung zu der von ihr abhängigen Tierart. Die Reihe “Wildpflanze des Jahres” beginnt 2023 mit der Schmetterlingspflanze und wird in den folgenden Jahren mit weiteren heimischen Pflanzen fortgeführt.  

„Besonders Schmetterlinge gehören mit ihren pflanzenfressenden Raupen zu den Insekten, die für ihren Fortbestand von bestimmten Pflanzen abhängig sind”, so Carola Hoppen, Vorstand NaturGarten e.V. „Daher freuen wir uns sehr, jetzt mit dieser Aktion zu starten und darauf aufmerksam zu machen." 

Zur Wahl stehen fünf ausgewählte heimische Wildpflanzen, die für viele oder auch ganz bestimmte Schmetterlinge die Lebensgrundlage bilden. Dabei handelt es sich um Blütenpflanzen der Blumenkräuterrasen, wie sie auch auf vielen Bioland-Höfen und ihren extensiven Weiden zu finden sind.  

  1.     Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) 
  2.     Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus) 
  3.     Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea millefolium) 
  4.     Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea) 
  5.     Echtes Labkraut (Galium verum) 

„Wir haben inzwischen knapp 600 Mitglieder in der Insektenlobby. Mit der Wahl zur Schmetterlingspflanze freuen wir uns, die Mitglieder und alle Interessierten weiter für das Thema Biodiversität und Artenschutz zu begeistern und zu sensibilisieren”, ergänzt Maike Prehm, Fachberaterin für Naturschutz bei Bioland. „Die Wahl soll Spaß machen und zu einem Einstieg in das faszinierende Thema der gegenseitigen Anpassungen von Bestäuber- und Pflanzenarten aufeinander dienen sowie zu einer biodiversitätsfördernden Gartengestaltung und zu einem umweltfreundlichen Einkauf anregen."  

Teilnehmer*innen können bei der Abstimmung zur Schmetterlingspflanze des Jahres 2023 ein hochwertiges Pflanzenpaket gewinnen. Das Paket „Schmetterlingslieblinge & Garten-Juwelen“ besteht aus 27 Stauden, einer Komposition von 14 Pflanzenarten. Das Pflanzenpaket stammt von der Bioland Wildpflanzengärtnerei Strickler in Alzey und wird dem*r Gewinner*in im Herbst auf einem Bioland-Hof vor Ort oder von einer Regionalgruppe des NaturGarten e.V. überreicht. 

Die Abstimmung zur Schmetterlingspflanze des Jahres sowie weitere Informationen zur Aktion “Wildpflanze des Jahres” finden sich unter www.wildpflanze-des-jahres.de.  

Informationen über und die Registrierung zur Insektenlobby finden sich unter http://www.bioland.de/insektenlobby 

Über NaturGarten e.V. 

Der NaturGarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung ist eine anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit derzeit rd. 3.700 Mitgliedern. Mitglieder sind sowohl Privatpersonen als auch im grünen Bereich tätige Betriebe (Planung und Beratung, Ausführung, Produktion und Vertrieb von Wildpflanzen, Saatgut und Materialien). Die Organisation setzt sich bundesweit für den Naturschutz, insbesondere für die Förderung der Biodiversität im besiedelten Raum und in der freien Landschaft ein. Schwerpunkte sind Bildung, Forschungsförderung und die Gestaltung von naturnahen Gärten und anderen Grünflächen, z.B. im öffentlichen und gewerblichen Bereich, zwecks Biotopvernetzung und Angebot von Lebensräumen gegen das Artensterben sowie die Erhöhung der Klimaresilienz von Siedlungsgebieten. 

Über den Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.

Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol. Mehr als 10.000 Betriebe aus Erzeugung, Herstellung und Handel wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.
Kaiserstr. 18
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 23979-0
Telefax: +49 (6131) 23979-27
http://www.bioland.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel