Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat vor einem Vorstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht durch den Gesetzentwurf Solarpaket I gewarnt, der morgen im Bundeskabinett beschlossen werden soll. „Die vorgesehene Duldungspflicht für Leitungen ist eine Missachtung der Rechte der Waldeigentümer“, sagte AGDW-Präsident Andreas Bitter. „Dieser Schritt kommt teilweise einer Enteignung gleich.“ Die Duldungspflicht, die eine geringe fixe Entschädigung der Waldbesitzenden vorsieht, sei in der Praxis überflüssig und wäre somit nur eine übergriffige Maßnahme des Staates. „Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Aufstellung einer Solar- oder Windkraftanlage am Widerstand eines Waldbesitzenden gescheitert ist, der die Durchleitung verhindert hat“, sagte Bitter. Im Gegenteil ergäben sich nur durch individuelle Verhandlung auch marktgerechte Preise für die Durchleitung. „Staatliche Regulierung ist hier fehl am Platz“, so Bitter: „Wir brauchen marktwirtschaftliche Lösungen, und das ist nicht die Orientierung am Verkehrswert des Grundstücks, sondern die Kopplung an das Ertragspotenzial der Nutzung.“
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